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Thu, 11 Oct 2012 22:20:00 +0200
Brasilien

Außenpolitik

Stand: März 2012

Grundlinien der Außenpolitik

Die wichtigsten Ziele und Schwerpunkte brasilianischer Außenpolitik sind:

  • Stärkung der Beziehungen zu den südamerikanischen Nachbarländern und anderen lateinamerikanischen Partnern, regionale Integration;
  • Reform des Systems internationaler Entscheidungsfindung, gerade in den Vereinten Nationen: Streben nach ständigem Sitz in einem bei stän­digen wie nicht-ständigen Sitzen zu erweiternden VN-Sicherheitsrat;
  • Reform des globalen Finanzsystems im Rahmen der G 20 mit Ziel einer strengeren Regulierung.

Brasilien als größtes Land Lateinamerikas (Fläche, Bevölkerung, Wirtschaft) ist eine aufstrebende regionale und globale Gestaltungsmacht. Kennzeichen für die Suche nach neuen Instrumenten, Allianzen und Zusammenschlüssen abseits der bekannten ist die intensive Zusammenarbeit Brasiliens im Kreise der „BRICS"-Staaten (mit China, Indien, Russland, Südafrika) und im „IBSA"-Kreis (mit Indien, Südafrika).


Beziehungen zu den Staaten Südamerikas

Brasilien legt den Schwerpunkt auf Lateinamerika und räumt den Beziehungen zu den südamerikanischen Staaten und der regionalen In­tegration Priorität ein. Die wichtigsten regionalen Organisationen sind für Brasilien der MERCOSUL und die 2008 gegründete politische Gemeinschaft Süd­amerikanischer Staaten (UNASUL/-R), die u.a. über einen Verteidigungsministerrat als Organ regionaler Konsultation und Vertrauensbildung verfügt. Brasilien gehört zu den Initiatoren der 2010 gegründeten Gemeinschaft Lateiname­rikanischer und Karibischer Staaten (CELAC). Die regionalen Integrationsbemühungen bilden für Brasilien nicht nur die Grundlage für eine engere wirt­schaftliche Zusammenarbeit in Südamerika, sondern auch für die grenzüberschreitende Erschließung der wirtschaftlichen Ressourcen und Infra­strukturverbindungen des Subkontinents ("physische Integration") sowie für die Bekämpfung von politischer Instabilität, Armut, Drogenhandel und Terrorismus. Brasilien beteiligt sich an den militärischen VN-Missionen in Haiti (MINUSTAH) und im Libanon (UNIFIL).


Beziehungen zur Europäischen Union

Das Verhältnis zur EU hat für Brasilien hohe Bedeutung. Die EU ist Brasiliens größter Handelspartner (Handelsvolumen 2011: mit der EU 76,5 Mrd. Euro, mit China 60 Mrd. Euro, mit den USA 46 Mrd. Euro).

Die EU und Brasilien verbindet eine „Strategische Partnerschaft". In ihrem Rahmen finden jährliche Gipfeltreffen statt (das nächste ist im November 2012 in Brasília geplant). Der politische Besucheraustausch zwischen Vertre­tern der EU-Kommission, des EP und Brasilien ist intensiv.

In den Wirtschaftsbeziehungen zur EU treffen teilweise auch unterschiedliche Interessen aufeinander: Aus brasilianischer Sicht vor allem beim Export landwirtschaftlicher Produkte (Marktzugang, Sub­ventionen) und beim Biotreibstoff, aus EU-Sicht aus mangelndem Zugang für seine Exportwirtschaft, nichttarifären Behinderungen des Exports von Industriegütern und Dienstleistungen sowie Unzulänglichkeiten beim Schutz geistigen Eigentums. EU und MERCOSUL streben ein Assoziierungs- und Präferenzabkommen an, für das sich Brasilien einsetzt und in dessen Rahmen die genannten Fragen gelöst werden sollen.


Beziehungen zu den USA

Stabilitätspolitik und mäßigender regionaler Einfluss Brasiliens liegen im US-Interesse. Die USA sehen Brasilien als unverzichtbaren Partner der neuen Global Governance, erwarten dafür aber auch mehr Verantwortungsübernahme. Am 19./20. März 2011 stattete US-Präsident Obama Brasilien einen Staatsbesuch ab. Staatspräsidentin Rousseff besuchte die USA vom 9. bis 12. April 2012.


Brasilianische Außenpolitik im multilateralen Rahmen

Brasilien ist mit seiner Schlüsselstellung für Südamerika und für eine Reihe von Partnerstaaten in Afrika ein gewichtiges Mitglied der Internationalen Ge­meinschaft, besonders in den Vereinten Nationen (bis Ende 2011 gewähltes Mitglied im Sicherheitsrat).

Zu seinen Zielen gehören die Stärkung des Systems der Vereinten Nationen durch eine verbesserte Repräsentativität, besonders im Sicherheitsrat (mehr Sitze für Staaten der sich entwickelnden Welt, sowohl bei den ständigen Mitgliedern wie bei den nichtständigen) und in der Internationalen Gemeinschaft überhaupt. Brasilien sieht das gegenwärtige System internationaler Entscheidungsfindung als geprägt von der weltpolitischen Situation vor sechzig Jahren. Es steht dem Instrument von Wirtschaftssanktionen grundsätzlich kritisch gegenüber. Und es lehnt die Verwischung von Zuständigkeiten internationaler Organisationen ab, in der es meist Nachteile für die Staaten des „Südens" erkennt.

Mit Deutschland, Indien und Japan, die ebenfalls einen ständigen Sitz in einem erweiterten Sicherheitsrat anstreben, arbeitet es zur gegenseitigen Unter­stützung in der Gruppe G 4 zusammen. Eine intensive Zusammenarbeit erfolgt auch im Rahmen der BRICS sowie IBSA (s. a. „Grundlinien der Außenpolitik").

Im Rahmen der G20 (Finanzen) spielt Brasilien bei der Bewältigung der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und der Reform des internationalen Finanz­systems eine wichtige konstruktive Rolle. Brasiliens Beteiligungsquote am Internationalen Währungsfonds (IWF) und an der Weltbank wurde 2010 erhöht.

Brasilien war 1992 Gastgeber der Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED), auf der die global richtungweisende Rio-Erklärung, die Agenda 21 und drei zentrale Umweltkonventionen – Klimarahmenkonvention (UNFCCC), Biodiversitätskonvention (CBD) und Wüstenkonvention (UNCCD) – ver­abschiedet wurden. 2012 wird Brasilien Gastgeber der internationalen „Rio+20-Konferenz" der Vereinten Nationen sein und damit seinen Anspruch bekräftigen, bei Themen der nachhaltigen Entwicklung, des Kli­maschutzes und der natürlichen Ressourcen in der Avantgarde zu agieren.

Brasilien, dessen Verfassung atomare Bewaffnung verbietet, unterstützt die Bemühungen um Nichtverbreitung sensibler Technologien. Es ist Vertrags­staat der Übereinkommen über biologische und chemische Waffen sowie im Nuklearbereich des Tlatelolco-Abkommens (Atomwaffenfreie Zone La­teinamerika / Karibik), des vierseitigen Kontrollabkommens, des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) und des Vertrags über einen um­fassenden Atomteststopp. Wegen der nicht unbedeutenden zivilen Nutzung der Kernenergie sieht BRA sich der Forderung ausgesetzt, ein Zusatz­protokoll zum NVV (zusätzliche IAEO-Inspektionen) zu zeichnen; Verhandlungen mit der IAEO darüber laufen.





Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 



text Israel
Thu, 11 Oct 2012 16:25:00 +0200
Israel

Israel

Stand: Mai 2012

Ländername: Staat Israel (Medinat Yisra'el)

Klima: Drei Klimazonen: Küstenebene - feuchtheiße Sommer, milde und regenreiche Winter (z.B. Tel Aviv); Bergland - warme und trockene Sommer, kalte Winter (z.B. Jerusalem); Wüste - heiße und trockene Sommer, milde Winter (z.B. Negev)

Lage: Zwischen 34° und 29° nördlicher Breite und 34° und 36° östlicher Länge

Größe: 20.766 Quadratkilometer (in den Waffenstillstandslinien von 1949 - "Grüne Linie")

Hauptstadt (international nicht anerkannt): Jerusalem (Yeruschalayim), 788.100 Einwohner (Dezember 2010). Die offiziellen Angaben des israelischen Statistikamtes schließen Bewohner im 1967 eroberten und mit Gesetz vom 30. Juli 1980 annektierten Ostteil der Stadt ein (international nicht anerkannt)

Bevölkerung: 7,8 Millionen (Dezember 2011). Die offiziellen Angaben des israelischen Statistikamtes schließen Bewohner der annektierten Gebiete Golan und Ostjerusalem ein (international nicht anerkannt)

Landessprachen: Hebräisch (Iwrith), Arabisch. Handelssprache: Englisch

Religionen/Kirchen: 75,4 Prozent Juden, 20,5 Prozent Araber (17 Prozent Muslime, 2 Prozent Christen, 1,4 Prozent Drusen), 4,1 Prozent andere (Dezember 2011)

Nationaltag: Tag der Unabhängigkeit (Yom HaAtzma'ut): 26. April 2012 (jährlich wechselnd, weil der Unabhängigkeitstag nach dem jüdischem Kalender begangen wird)

Unabhängigkeit: 14. Mai 1948 (Proklamation des Staates Israel)

Regierungsform: Parlamentarische Demokratie; keine schriftliche Verfassung, aber einzelne Grundgesetze

Staatsoberhaupt: Schimon Peres, Präsident des Staates Israel: Amtsantritt 15.07.2007. Wahl des Staatspräsidenten alle sieben Jahre durch das Parlament. Nächste Wahl 2014

Vertreter des Staatsoberhaupts: Parlamentspräsident Reuven Rivlin, (Likud), Vorsitzender der Knesset: Amtsantritt 30.3.2009

Regierungschef: Benjamin Netanyahu (Likud), Premierminister des Staates Israel: Amtsantritt 31.03.2009. Auf Grundlage der Parlamentswahlen vom Staatspräsidenten mit Regierungsbildung beauftragt. Nächste Parlamentswahl: Herbst 2013

Außenminister: Avigdor Lieberman (Israel Beiteinu), Außenminister des Staates Israel: Amtsantritt 01.04.2009

Parlament: Knesset, Einkammern-Parlament mit 120 Sitzen. Parlamentswahlen nach Verhältniswahlrecht alle vier Jahre (ein Wahlkreis, Zweiprozentklausel). Parlamentspräsident (Vorsitzender der Knesset): Reuven Rivlin (Likud). Letzte Parlamentswahl: Februar 2009. Nächste Parlamentswahl: Herbst 2013

Regierungsparteien: Likud ("Bündnis"): 27 Sitze; Kadima ("Vorwärts"): 28 Sitze (Eintritt in die Regierungskoalition am 09.05.2012); Israel Beiteinu ("Unser Haus Israel"): 15 Sitze; Schas (Sephardische Thora-Wächter): 11 Sitze; Atzma'ut ("Unabhängigkeit" - Abspaltung von Awoda (Arbeitspartei) im Januar 2011): 5 Sitze; Jahadut HaTora ("Thora-Judentum"): 5 Sitze; HaBait HaJehudi ("Jüdisches Heim"): 3 Sitze

Opposition: Awoda (Arbeitspartei): 8 Sitze; Ichud Le'umi ("Nationale Union"): 4 Sitze; Hadasch (Jüdisch-arabische kommunistische Partei): 4 Sitze;
UAL/Ta'al (Vereinigte Arabische Liste/Arabische Bewegung für Erneuerung): 4 Sitze; Balad (Arabische demokratisch-nationalistische Partei): 3 Sitze; HaTnua Hachadasha/Meretz ("Neue Bewegung"/"Energie"): 3 Sitze

Gewerkschaften: Dachverband Histadrut ("Zusammenschluss") mit rund 650.000 Mitgliedern (Vorsitzender Ofer Eini). Seit 1975 Partnerschaftsabkommen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB); Mitglied im Internationalen Bund freier Gewerkschaften (IBFG)

Organisationen der Wirtschaft: Kammerdachverband "The Federation of Israeli Chambers of Commerce (Präsident Uriel Lynn). Industrie- und Arbeitgeberverband "The Manufacturers' Association of Israel" (Präsident Shraga Brosh)

Verwaltungsstruktur des Landes: Sechs Verwaltungsbezirke (Mechosot) mit je eigener Bezirkshauptstadt, Bezirksregierung und Bezirksgericht: Jerusalem, Norden, Haifa, Zentrum, Tel Aviv, Süden. 15 Unterbezirke (Nafot)

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: VN, CCC (Customs Coorporation Council), FAO (VN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation), WTO, IAEO, IBRD (Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung), ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation), IDA (Internationale Entwicklungsorganisation), IFC (Internationale Finanz-Corporation), ILO (Internationale Arbeitsorganisation), IWF, IMO (Internationale Seeschifffahrt-Organisation), ITU (Internationale Fernmeldeunion), UNESCO, UPU, WHO, ECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa), UNDCP (Internationales Drogenkontrollprogramm der UN), UNICEF, WMO (Weltorganisation für Meteorologie), Interpol, ECOSOC-ESCWA (Wirtschafts- und Sozialrat der VN/ Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien), HABITAT (VN-Programm für menschliches Siedlungswesen), IOM, ISO (International Standards Organization), UNCTAD (Handels- und Entwicklungskonferenz der VN), UNHCR (Hoher Kommissar der VN für Flüchtlinge), UNIDO (VN-Organisation für industrielle Entwicklung), WIPO (Weltorganisaiton für geistiges Eigentum), UNV, UNITAR (VN-Ausbildungs- und Forschungsinstitut), UPOV (Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen), ESCAP (Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik), ECA (Wirtschaftskommission für Afrika), ECLA (Europäisches Klassifikationssystem), OECD (Organisation for Economic Co-operation and Development), IOC (Internationales Olympisches Komitee), FIFA (Internationale Föderation des Verbandsfußballs), UEFA (Vereinigung Europäischer Fußballverbände)

Wichtigste Medien: 

TV: Erster Kanal (Arutz Rishon, staatlich); zwei private Sender mit Vollprogrammen: Kanal 2 (Arutz Shtaim, seit 1993) und Kanal 10 (Arutz Esser, seit 2002); russisch-sprachiger Neunter Kanal (Arutz Teisha) und arabisch-sprachige Sender; zahlreiche Lokal- und Spartensender im Kabelnetz und via Satellit.

Rundfunk: Acht Programme des staatlichen Rundfunks Kol Israel (Stimme Israels), Militärsender Galej Zahal (Vollprogramm), viele kommerzielle Rundfunkstationen und Piratensender.

Tageszeitungen in hebräischer Sprache: Yedioth Ahronot, Israel Hayom, Ma'ariv, Ha'aretz, Globes (spezialisiert auf Wirtschaftsthemen) u.a.

Tageszeitungen in englischer Sprache: Jerusalem Post, Ha'aretz; drei Tageszeitungen in russischer Sprache: Vesti, Vremia, Nowosti-Nedeli; mehrere in arabischer Sprache.
Internet: hebräische und englische Webportale der großen Zeitungen, TV- und Radio-Sender und Walla!

Bruttoinlandsprodukt in Euro: 235 Mrd. USD (2011)

Prokopf-BIP in Euro: 31.004 USD (2011)

Hinweis:
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.


text Innenpolitik
Fri, 25 May 2012 13:50:00 +0200
Mosambik

Innenpolitik

Stand: April 2012

Staatsaufbau

Die Republik Mosambik ist eine zentralistisch strukturierte Präsidialdemokratie. Seit den ersten freien Wahlen vom Oktober 1994 liegt die gesetzgebende Gewalt beim Parlament (Assembleia da República).

An der Spitze der Exekutive steht der Staatspräsident (seit 2005 Armando E. Guebuza, 2009 für eine zweite Amtsperiode wiedergewählt). Er sitzt dem Ministerrat vor und ernennt die Gouverneure, die in den zehn Provinzen plus der Hauptstadt die Zentralgewalt repräsentieren. Der Ministerpräsident wird ebenfalls vom Staatspräsidenten ernannt; ihm kommt, wie in Präsidialsystemen üblich, jedoch nur eine Koordinierungsfunktion zu.


Parlament

Im Parlament sind seit den Wahlen von 1994 mehrere Parteien vertreten. Mehrheits- und Regierungspartei ist die frühere Einheitspartei FRELIMO (Frente da Libertação de Moçambique). Die Opposition besteht aus der aus der gleichnamigen Rebellenbewegung hervorgegangenen RENAMO (Resistência Nacional de Moçambique) und seit den Wahlen 2009 erstmals aus Abgeordneten der Demokratischen Bewegung für Mosambik-MDM (Movimento Democrático de Moçambique). Das Parlament tritt zweimal im Jahr zu ordentlichen und bei Bedarf zu außerordentlichen Sitzungsperioden zusammen.


Wahlen

Die letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen fanden im Oktober 2009 statt. Präsident Guebuza ist mit 75 Prozent der Stimmen für eine zweite Amtszeit wiedergewählt worden. Stärkste Partei in der 250  Sitze umfassenden Nationalversammlung blieb die FRELIMO (191 Sitze), gefolgt von der RENAMO (51 Sitze) und der MDM (8 Sitze). Die Wahlen wurden von nationalen und internationalen Wahlbeobachtern, darunter der EU, aufmerksam verfolgt. Trotz Unregelmäßigkeiten bestand kein Zweifel am Ergebnis der Wahlen.

Auch seit den letzten Kommunalwahlen 2008 stellt die Regierungspartei FRELIMO 42 von 43 Bürgermeisterposten. Nur in der zweitgrößten Stadt Beira konnte der als unabhängiger Kandidat ins Rennen gegangene bisherige Bürgermeister Deviz Simango (jetzt MDM) sein Amt behaupten. 2011 konnte die MDM in einer Nachwahl zusätzlich den Bürgermeisterposten in der Stadt Quelimane gewinnen. Die RENAMO hingegen verlor alle ihre Bürgermeisterämter.


Innenpolitische Lage

Die FRELIMO stellt nicht nur den Präsidenten und die Regierung, sondern dominiert mit ihrer Zweidrittelmehrheit auch das Parlament und die innenpolitische Bühne insgesamt. Die Rolle der Oppositionsparteien ist unbedeutend. Die starke Stellung, die sich Präsident Guebuza durch seinen 2/3 Wahlsieg in den letzten Präsidentschaftswahlen sichern konnte, wurde durch Unruhen in Maputo im September 2010 geschwächt. Anlass dieser Unruhen waren steigende Lebenshaltungskosten, die vor allem die ärmere Bevölkerung in den Städten nicht mehr zu bezahlen bereit war. Tiefere Ursache dürfte der Unmut der ärmeren Bevölkerung darüber gewesen sein, dass die positive Wirtschaftsentwicklung Mosambiks bisher diesen Bevölkerungsgruppen nicht zugute gekommen ist. Die enormen Rohstofffunde, insbesondere in den Bereichen Erdgas und Kohle, haben eine intensive Diskussion in Regierung und Medien über die künftige Entwicklungsstrategie Mosambiks ausgelöst. Der X. Parteikongress der FRELIMO im September 2012 wird Auskunft darüber geben, welche Strategie das Land künftig wählen wird und wie alle Mosambikaner an diesem potentiellen Reichtum teilhaben werden können.


Lage der Menschenrechte

Die wesentlichen Grundrechte sind in der mosambikanischen Verfassung garantiert. Mosambik hat außerdem die wichtigsten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte ratifiziert. Es findet keine systematische, planvolle Verletzung der Menschenrechte durch staatliche Akteure statt. Dennoch führt in vielen Fällen die exzessive Gewaltanwendung bei Übergriffen von Polizei und Sicherheitskräften zu Menschenrechtsverletzungen, die häufig ohne disziplinarische oder juristische Konsequenzen bleiben.

Mosambik hat sich im Menschenrechtsrat 2011 freiwillig dem Universal Periodic Review unterzogen und arbeitet derzeit an einer Strategie, um die weitestgehend angenommenen Empfehlungen umzusetzen. Da Mosambik jedoch nach wie vor zu den ärmsten Ländern der Welt gehört, scheitert die Implementierung internationaler Abkommen vielfach an fehlenden finanziellen Mitteln und personellen Kapazitäten.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 



text Außenpolitik
Fri, 25 May 2012 13:40:00 +0200
Mosambik

Außenpolitik

Stand: April 2012

Außenpolitik

Schwerpunkte der mosambikanischen Außenpolitik sind der Ausbau der wirtschaftlichen Beziehungen weltweit, die Pflege der Beziehungen zu den traditionellen OECD-Geberländern der Entwicklungszusammenarbeit sowie die Kooperation mit den Nachbarn im südlichen Afrika. Dabei führt Mosambik zunehmend eine deutlichere, eigenständigere und selbstbewusstere Sprache.

Wichtigster bilateraler Partner Mosambiks ist Südafrika. Zwischen beiden Ländern hat sich seit Ende des Apartheid-Regimes ein reger Handels-, Meinungs- und Besucheraustausch etabliert. Hierbei spielen insbesondere die engen Beziehungen zwischen den Parteien FRELIMO und ANC eine Rolle. Südafrika will in Zukunft auch stärker mit Mosambik in Sicherheitsfragen kooperieren, vor allem mit Blick auf die Pirateriebekämpfung im Indischen Ozean.

In der Region hat Mosambik insbesondere durch die SADC-Mission von Präsident a.D. Chissano (unterstützt durch den ebenfalls mosambikanischen SADC-Generalsekretär und ehemaligen Außenminister Tomaz Salomão) zur Beilegung des Konfliktes in Madagaskar gute Dienste geleistet und an Respekt und außenpolitischer Statur gewonnen. Im August 2012 wird Mosambik turnusmäßig den Vorsitz von Angola übernehmen. Mosambik unterstützt auch weiterhin die SADC-Vermittlungsbemühungen in Simbabwe. Öffentliche Kritik an Mugabe wird aber seitens der moambikanischen Regierung vermieden. Seit 2000 belastet die Entwicklung in Simbabwe die mosambikanische Wirtschaft, da der Warentransfer durch den Beira-Korridor stark zurückgegangen ist.

Die Beziehungen Mosambiks zur früheren Kolonialmacht Portugal sind eng und freundschaftlich. Ein reger Strom hochrangiger Besucher aus und nach Portugal sind dafür ebenso Beweis wie das deutlich erstarkende Engagement portugiesischer Unternehmer in und die Zuwanderung von Portugiesen nach Mosambik, nicht zuletzt auch aufgrund der Wirtschaftskrise in Europa. Mosambik hat 2007 die portugiesischen Mehrheitsanteile am Wasserkraftwerk und nationalem Prestigeprojekt Cahora Bassa gekauft, was von Mosambik als „zweite Unabhängigkeit" gefeiert wurde.

Die Beziehungen zu Brasilien, China und Indien werden weiter ausgebaut. China ist historisch bedingt ein wichtiger Partner für Mosambik. Mosambik rechnet mit chinesischen Investitionen in Milliardenhöhe. Indien spielt, nicht zuletzt aufgrund der erheblichen Zahl seit Generationen ansässiger indischstämmiger Mosambikaner, zunehmend eine wirtschaftliche Rolle und beteiligt sich an den großen internationalen Konsortien zum Abbau der mosambikanischen Rohstoffe. Für Brasilien gewinnt Mosambik im Rahmen der Süd-Süd-Kooperation zunehmend an Bedeutung, bietet es doch für Brasilien die Möglichkeit, sich auch auf dem afrikanischen Kontinent wirtschaftlich und entwicklungspolitisch zu betätigen. Derzeit investiert Brasilien massiv im Rohstoffbereich.


Mitgliedschaft in internationalen Organisationen

Mosambik ist Mitglied der Afrikanischen Union. Besonderes Gewicht legt Mosambik auf die regionale Zusammenarbeit und Integration im Rahmen der Southern African Development Community (SADC). Mosambik ist seit 1994 Mitglied der Islamischen Konferenz (OIC), seit 1995 auch des Commonwealth sowie seit 2006 Beobachter der Frankophonie.

Mosambik beteiligt sich auch an einer Vielzahl von Treffen im Rahmen der Gemeinschaft portugiesischsprachiger Länder (CPLP, mosambikanischer Vorsitz ab Juli 2012) sowie der Vereinigung afrikanischer Staaten mit portugiesischer Amtssprache (PALOP).



Hinweis

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text Ägypten hat gewählt
Fri, 25 May 2012 13:31:00 +0200

Ägypten hat gewählt

In der ersten Runde der Präsidentschaftswahlen haben die Ägypter am 23./24. Mai über ein neues Staatsoberhaupt abgestimmt. Laut Beobachtern liefen die Wahlen ruhig ab. Die Ergebnisse werden in einigen Tagen erwartet. Sollte kein Kandidat die Mehrheit erreicht haben, kommt es am 16./17. Juni zu einer Stichwahl.

In Berlin begrüßte Außenminister Guido Westerwelle die "offensichtlich hohe Wahlbeteiligung und auch den weitgehend friedlichen Verlauf" der Wahl: "Damit haben Millionen von Menschen in Ägypten ein bemerkenswert klares Ausrufezeichen für eine demokratische Entwicklung des Landes gesetzt", so der Minister.

Es sei wichtig, dass der Weg der Demokratie fortgesetzt werde. Dafür seien die Wahlen eine "ganz bedeutende Wegmarke". Deutschland setze darauf, dass es bei dem vereinbarten Fahrplan bleibe und dass der Oberste Militärrat, der derzeit die Staatsgewalt inne hat, bis zum 30. Juni für die endgültige Übergabe der Macht in demokratisch legitimierte Hände sorgt.

Deutschland unterstützt den Demokratisierungsprozess in der arabischen Welt aktiv. Ägypten ist dabei ein Schlüsselland. Insgesamt stehen für die sogenannten "Transformations­partnerschaften" 2012/2013 100 Millionen Euro bereit. Daraus werden zahlreiche Projekte finanziert.

Lesen Sie hier mehr über die deutsche Unterstützung für den demokratischen Wandel in Ägypten


Stand 25.05.2012


text Beziehungen zu Deutschland
Fri, 25 May 2012 13:30:00 +0200
Mosambik

Beziehungen zu Deutschland

Stand: April 2012

Politische Beziehungen

Die diplomatischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland bestehen seit 1976 und sind frei von Problemen. Mosambik unterhielt intensive Beziehungen zur früheren DDR. Viele Mosambikaner haben dort studiert, ca. 20.000 waren als sogenannte Vertragsarbeiter in der damaligen DDR tätig. Die Qualität der Beziehungen wird durch zahlreiche gegenseitige hochrangige Besuche belegt. Im April 2006 hat der damalige Bundespräsident Köhler Mosambik einen Staatsbesuch abgestattet, Staatspräsident Guebuza besuchte Deutschland im November 2007. Im Januar 2010 war Bundesminister Niebel zu Besuch in Maputo und Beira, im Juni 2011 war Premierminister Ali in Bayern zu Gast.

Seit Beendigung des Bürgerkrieges 1992 beteiligt sich Deutschland an führender Stelle beim Wiederaufbau des Landes. Die deutsche Seite engagierte sich anfangs vor allem bei der Förderung demokratischer Strukturen (auch mit Hilfe der Friedrich-Ebert- und der Konrad-Adenauer-Stiftung), der Reintegration demobilisierter Soldaten, der Rehabilitierung zerstörter Infrastruktur und der Minenräumung. Daneben leistete Deutschland bei den Überschwemmungen von 2000, 2001, 2007 und im Februar 2008 beträchtliche humanitäre Katastrophenhilfe.


Entwicklungszusammenarbeit

Seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) 1980 hat Deutschland Mosambik über 1 Mrd. Euro an EZ-Mitteln zur Verfügung gestellt bzw. zugesagt. Daneben kommen Mosambik amsehnliche multilaterale Leistungen unter deutscher Beteiligung, vor allem über die Europäische Union und die Weltbank, zugute.

Zwischen der deutschen und mosambikanischen Regierung werden regelmäßig Regierungskonsultationen und -verhandlungen zur EZ durchgeführt, zuletzt im Mai 2009. Zwischen 2008 und 2011 hat die deutsche Seite EZ-Mittel in Höhe von 167,5 Millionen Euro zugesagt. Die nächsten Regierungsverhandlungen sind für November 2012 geplant.

Seit 2004 unterstützt die Bundesregierung Mosambik mit Beiträgen zur allgemeinen Budgethilfe (ABH). Im Zuge dessen hat Deutschland eine Beteiligung von 9 Mio. EUR am mosambikanischen Haushalt 2012 in Aussicht gestellt. Deutschland koordiniert seinen Beitrag vor Ort mit 18 weiteren Gebern von ABH in der Gruppe der so genannten G19. Diese Gruppe führt einen engen politischen Dialog mit der mosambikanischen Regierung zum Einsatz der ABH und zur Erreichung gemeinsamer Entwicklungsziele. Die deutschen Auszahlungen im Rahmen der ABH sind dabei teilweise an die Erreichung vereinbarter Fortschritte und konkreter Reformen v.a. im Bereich der Guten Regierungsführung und der Bekämpfung der Korruption gekoppelt.

Im Zuge einer mit der mosambikanischen Regierung vereinbarten Schwerpunktsetzung der bilateralen EZ konzentriert sich Deutschland auf die Bereiche Bildung einschließlich berufliche Bildung, Dezentralisierung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung mit besonderem Fokus auf den Schwerpunktprovinzen Inhambane, Manica und Sofala. Zudem unterstützt Deutschland Maßnahmen in den Bereichen HIV/Aids, Katastrophenvorsorge und über ein regionales Programm den Aufbau des transnationalen Naturschutzgebiets Limpopo Nationalpark.

Neben der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit führen zahlreiche deutsche Nichtregierungsorganisationen breit gefächerte entwicklungspolitische Aktivitäten in Mosambik durch. Die Friedrich-Ebert- und die Konrad-Adenauer-Stiftung sind ebenfalls mit eigenen Büros in Mosambik vertreten.


Wirtschaftsbeziehungen

Der Wirtschaftsaustausch zwischen Deutschland und Mosambik ist bis jetzt nur sehr schwach entwickelt. So betrug die Summe von In- und Exporten im Jahr 2011 nach vorläufigen Zahlen insgesamt ca. 185 Mio. Euro. Wichtigstes Importprodukt für Deutschland ist mit Abstand Aluminium. Wichtige Exportgüter sind Maschinen, Fabrikationsanlagen, Kraftfahrzeuge und chemische Güter. Da ein Großteil der Exporte über deutsche Tochterfirmen in Südafrika erfolgt, werden diese dem Außenhandel Südafrikas zugerechnet. Für Mosambik hingegen gehört Deutschland zu den zehn wichtigsten Handelspartnern.

Ein bilaterales Investitionsschutzabkommen ist am 15. September 2007 in Kraft getreten. Ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert bislang nicht.

2011 war für die Weiterentwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen ein Jahr mit zahlreichen Aktivitäten. Neben Wirtschaftstagen zu Mosambik in München (Mai 2011) und Frankfurt (September 2011) hat im Oktober eine Unternehmerdelegation des Afrika-Vereins Mosambik besucht, um sich schwerpunktmäßig über die Sektoren Bergbau, Energie und Transportinfrastruktur zu informieren. Aufgrund bedeutsamer Rohstofffunde, insbesondere Erdgas, wächst das Interesse der deutschen Wirtschaft an Mosambik zusehends.


Kulturelle Beziehungen

Für die kulturellen Beziehungen zwischen Deutschland und Mosambik sind vor allem die zahlreichen Mosambikaner, die als Studenten oder Vertragsarbeiter in der damaligen DDR gelebt haben, ein wichtiges Bindeglied. Sie sprechen vielfach noch Deutsch und haben sich in Ehemaligenorganisationen zusammengeschlossen. Das 2003 gegründete Deutsch-Mosambikanische Kulturinstitut/Goethezentrum ICMA bietet ein regelmäßiges Kulturprogramm sowie Sprachkurse an. Ein bilaterales Kulturabkommen ist im Oktober 2009 in Kraft getreten.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 



text Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise
Fri, 25 May 2012 13:13:00 +0200
Frankreich

Frankreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Alkohol-Schnelltester

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Zur Begegnung von terroristischen Drohungen gilt in Frankreich der Plan "Vigipirate", der insgesamt vier Alarmstufen mit unterschiedlich intensiven Maßnahmen vorsieht.


Allgemeine Reiseinformationen

Reisen im Land / Straßenverkehr / Kriminalität

Es wird empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern. Von Übernachtungen auf Rastplätzen, insbesondere entlang der Autobahnen in der Nord-Süd-Richtung nach Südfrankreich oder nach Spanien und im gesamten Süden Frankreichs, wird wegen Aktivitäten organisierter Banden dringend abgeraten.

Überfälle auf Fahrzeuge im Straßenverkehr werden insbesondere aus den Regionen Rhône-Alpes, Auvergne, Provence-Alpes-Côte d'Azur, Languedoc-Roussillon, Midi-Pyrénées, Aquitaine und der Insel Korsika gemeldet. Zur Vorbeugung wird empfohlen, auch während der Fahrt Wertsachen möglichst nicht sichtbar im Fahrzeug aufzubewahren und das Fahrzeug verriegelt zu lassen.

In allen touristischen Hochburgen Frankreichs sind verstärkt Übergriffe auf ausländische Besucher festzustellen, die zum Ziel haben, ihre Wertgegenstände zu stehlen. Es wird dringend angeraten, besonders vorsichtig zu sein, keine überflüssigen Wertgegenstände mitzuführen und für Notfälle Kopien von Ausweispapieren und Listen wichtiger Telefonnummern jederzeit zugänglich aufzubewahren.

Ab 1. Juli 2012 sind ausnahmslos alle Autofahrer in Frankreich - und somit auch Touristen – verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit auf französischen Straßen zu erhöhen. Autofahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keinen unbenutzten Tester vorweisen können, müssen ein Bußgeld entrichten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ADAC (www.adac.de)

Reisen nach Korsika

Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht respektierten) Waffenruhe der korsischen Separatisten am 18. Juli 2003 ist die Zahl der Sprengstoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf unbewohnte Zweitwohnungen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich nicht gegen ausländische Touristen, sondern gegen Symbole der Staatsgewalt (Gendarmerie- und Polizeistationen, Gebäude der Finanzverwaltung - Trésor Public). Da jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen Anschlagsziele darstellen (z.B. Flughäfen) oder die Anschläge sich in der Nähe vielbesuchter Orte ereignen, kann die Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden.

Übergriffe mit eindeutig kriminellem Charakter auf Touristen haben zugenommen.


Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
PersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein
Weitere Anmerkungen

Frankreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

In die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Mayotte, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass oder mit einem gültigen Personalausweis visumfrei einreisen.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche 
KinderreisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
PersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja, für Kinder, die unter 16 Jahre alt sind und nur bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Weitere AnmerkungenIn die Überseedépartements Martinique, Guadeloupe, Französisch-Guayana und La Réunion sowie die Überseeterritorien Französisch Polynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis-et-Futuna, Mayotte, Saint-Martin und Saint-Barthélemy und Neu-Kaledonien können deutsche Staatsangehörige mit einem gültigen Reisepass, einem gültigen  Personalausweis oder einem gültigen Kinderreisepass visumfrei einreisen. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitführen.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Als Reaktion auf die Anschläge in London vom 7. Juli 2005 hat Frankreich bis auf Weiteres stichprobenartige Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und den anderen Nachbarländern wieder eingeführt.


Besondere Zollvorschriften

Seit dem 15. Juni 2007 müssen Reisende (gemäß § 12 a Absatz 1 Zollverwaltungsgesetz) mitgeführte Barmittel (Bargeld, Reiseschecks, Zahlungsanweisungen, Solawechsel, Aktien, Schuldverschreibungen und fällige Zinsscheine/Kupons) ab 10.000 Euro (bei anderen Währungen die entsprechenden Gegenwerte) bei der Einreise in die EU oder der Ausreise aus der EU bei der zuständigen nationalen Behörde, in der Regel bei den Zollbehörden, schriftlich von sich aus anmelden.

Bei Reisen innerhalb der EU weichen die Regelungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat ab. So sind in Deutschland aus einem anderen EU-Mitgliedsland mitgeführtes Bargeld und gleichgestellte Zahlungsmittel ab 10.000 € (oder entsprechender Gegenwert in anderer Währung) lediglich mündlich auf Aufforderung anzuzeigen. In Frankreich hingegen muss der Betrag mindestens 5 Tage vor Reisebeginn beim französischen Zoll angemeldet werden.

Werden Verstöße gegen die Anmeldepflicht durch Nicht- oder Falschanmeldung festgestellt, drohen Geldbußen bis zu 1 Million Euro.

Nähere Informationen zu den Regelungen in Frankreich unter www.douane.gouv.fr (nur in Französisch).

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Es liegen keine besonderen strafrechtlichen Bestimmungen für Frankreich vor.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Für die Einreise nach Frankreich sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. In Teilen des Landes (Rheinebene, Elsass) kommt es zu bestimmten Jahreszeiten (vorwiegend April - Oktober) zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse.

Für die Mittelmeerküste und Korsika ist die Hepatitis-A-Impfung empfohlen.

Im Spätsommer traten vereinzelt Fälle von Dengue-Virus-Infektionen in Südfrankreich (Region Nizza) auf.

Krankenversicherung

Es besteht in Frankreich für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Ansonsten erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Ergänzende medizinische Hinweise für die französischen Überseedépartements

Französisch Guayana

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen.

Malaria

Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein Malariarisiko, dies ist allerdings in den Küstenregionen (Cayenne, Kourou) z.T. sehr gering. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Eine regelmäßige Malariaprophylaxe ist für Touristen nicht unbedingt notwendig.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen – beispielsweise Dengue-Virusinfektionen - kommen vor.

Französisch Polynesien und Neukaledonien

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.

Französisch Polynesien ist malariafrei, Dengue-Virusinfektionen – auch von Mücken auf den Menschen übertragbar – kommen allerdings vor. Schutz gewähren nur die o.g. Maßnahmen.

La Réunion

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus gelbfieberendemischen Regionen einreisen, vorgeschrieben. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist keine Impfung vorgeschrieben.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Typhus empfohlen.

La Réunion ist malariafrei, Dengue- und Chikungunya-Virusinfektionen allerdings – auch von Mücken auf den Menschen übertragbar – kommen vor. Schutz gewähren nur die o.g. Maßnahmen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsulta­tion eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufent­halten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmedi­ziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



text Zehn Jahre Einsatz für den Frieden
Fri, 25 May 2012 11:56:00 +0200

Zehn Jahre Einsatz für den Frieden

Training von Fachkräften für Friedenseinsätze, Aufbau eines Expertenpools, unabhängige wissenschaftliche Analyse - das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) ist auf vielfältige Art im Bereich ziviler Krisenprävention aktiv. Jetzt hat es sein zehnjähriges Bestehen gefeiert. Erstmals wurden aus diesem Anlass zivile Experten für ihre Arbeit mit einer Urkunde gewürdigt.

Als Wahlexperte nach Haiti, als Menschenrechtsbeobachter in den Südsudan oder als politischer Berater der Europäischen Union nach Afghanistan - derzeit sind weltweit mehr als 200 deutsche zivile Experten in internationalen Friedenseinsätzen tätig. Um ihren Einsatz symbolisch zu würdigen, bekamen einige zivile Experten zur Feier des zehnjährigen Bestehens des ZIF am 24. Mai in Berlin eine Urkunde überreicht. Das ZIF sei in den vergangenen zehn Jahren zu einer "Institution mit Modellcharakter" geworden, sagte Michael Georg Link, Staatsminister im Auswärtigen Amt, der die Laudatio hielt. Es habe nicht nur international einen exzellenten Ruf, sondern genieße auch in Deutschland parteiübergreifend großen Respekt.

Das ZIF wurde 2002 von Bundesregierung und Bundestag gegründet. Dadurch sollten die zivilen Kapazitäten für internationale Friedenseinsätze gestärkt werden. Hintergrund waren die Entwicklungen auf dem Balkan ab Mitte der 1990er Jahre. Damals stieg der Bedarf an zivilen Experten und Expertinnen, und zudem veränderte sich der Charakter von Friedensmissionen, die sich mehr und mehr auf innerstaatliche Konflikte konzentrierten. Staatsminister Link erinnerte daran, wie in alle Richtungen telefoniert wurde, um einen deutschen personellen Beitrag zusammenzutrommeln. Damals sei allen Beteiligten klar geworden, "dass die sicherheits- und friedenspolitischen Herausforderungen der Zukunft nicht mit Hilfe eines Zettelkastens zu bewältigen waren", so Staatsminister Link. Das ZIF wurde gegründet, um eine Organisation zu schaffen, die Personalauswahl und die Vorbereitung auf internationale Einsätze in einer Hand hält und damit größtmögliche Kontinuität gewährleistet.

Personalvermittlung und wissenschaftliche Analyse

Wahlbeobachtung in Afghanistan © ZIF

Wahlbeobachtung in Afghanistan
© ZIF

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Wahlbeobachtung in Afghanistan

Wahlbeobachtung in Afghanistan

Wahlbeobachtung in Afghanistan

Heute ist das ZIF in drei Feldern aktiv: Erstens qualifiziert es fortlaufend ziviles Fachpersonal für internationale Friedens- und Beobachtungseinsätze, die von den Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Europäischen Union oder anderen internationalen Einrichtungen organisiert werden. Zweitens vermittelt das ZIF deutsches Fach- und Führungspersonal in derartige Einsätze. Dazu hat es einen Expertenpool aufgebaut, der kontinuierlich erweitert wird. Drittens leistet das ZIF auch unabhängige wissenschaftliche Analyse im Bereich Krisenprävention und Friedensbildung.

Seit 2002 hat das ZIF mehr als 2100 Teilnehmer in Grund- und Spezialisierungskursen auf die Tätigkeit in Friedenseinsätzen vorbereitet. Mittlerweile stehen rund 1200 Fachkräfte im ZIF-Expertenpool für Einsätze als Wahlbeobachter oder in Friedensmissionen zur Verfügung. Das ZIF ist eine gemeinnützige GmbH, alleiniger Gesellschafter ist die Bundesrepublik Deutschland - vertreten durch das Auswärtige Amt.



Stand 25.05.2012


text Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise
Fri, 25 May 2012 11:52:00 +0200
Griechenland

Griechenland: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Haustiere

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Grundsätzlich handelt es sich bei Griechenland um ein für deutsche Reisende sicheres Urlaubsland. Dennoch sollten Sie vor allem in den Großstädten Athen, Thessaloniki und Piräus gut auf Ihre Wertgegenstände (insbesondere Reisedokumente und Bargeld) achten.  Besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und an belebten Plätzen kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen. 

Die andauernde Wirtschafts- und Schuldenkrise in Griechenland kann spürbare Auswirkungen auch für Urlauber haben: Angesichts der Maßnahmen der griechischen Regierung zur Bekämpfung der Staatsverschuldung kommt es immer wieder (z. T. auch ohne frühzeitige Ankündigung) zu Streiks und Demonstrationen, insbesondere, aber nicht nur in den Ballungsräumen. In diesem Zusammenhang kann es z. B. zu Streiks der Fluglotsen oder der Zollbehörden kommen, die zu massiven Behinderungen bei der Ein- und Ausreise sowohl auf dem Luft- als auch auf dem Landweg führen können. Auch im Fährverkehr kommt es immer wieder  zu Behinderungen als Folge von Streiks.Obwohl Protestkundgebungen gegen die Sparpolitik der griechischen  Regierung im Regelfall friedlich bleiben, ist es in der Vergangenheit wiederholt auch zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden.Bitte informieren Sie sich in den Medien sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage, um Unannehmlichkeiten als Folge der Proteste und Streiks zu vermeiden (Informationen zum Thema Streik erhalten Sie auch direkt auf der Seite der Botschaft Athen unter http://www.griechenland.diplo.de/streiks). 

Gezielte Anschläge gegen Urlauber hat es in Griechenland bislang nicht gegeben. Gleichwohl sollten Sie die in ganz Europa allgemein übliche Vorsicht (z.B. an Flughäfen, in öff. Nahverkehrsmitteln usw.) walten lassen.


Allgemeine Reiseinformationen

Griechenland liegt in einer seismisch aktiven Zone, eine Erdbebengefahr ist somit immer gegeben.

Bei Reisen mit Haustieren wird darauf hingewiesen, dass eine Beförderung von Tieren in öffentlichen Verkehrsmitteln in Griechenland verboten ist.


Einreisebestimmungen

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
PersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Weitere Anmerkungen

Griechenland ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Bei Reisen mit abgelaufenen Pässen / Ausweisen kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen.

Bei Reisen auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
PersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein; wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten wird von der Einreise mit vorläufigem Personalausweis jedoch abgeraten
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja, ab 10 Jahren nur mit Lichtbild und nur bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Weitere Anmerkungen

Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.

Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Bitte beachten Sie, dass bei der Reise nach Griechenland auf dem Landweg auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden müssen. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig bei den betreffenden Auslandsvertretungen.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren") des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de

Aufenthaltserlaubnis

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf, hart bestraft. Führen Sie keine Verteidigungssprays mit sich (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw.

Auch auf dem unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig.

Nehmen Sie auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mit.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

In Griechenland werden Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Rauschgiften - auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf - hart bestraft.

Das Fotografieren von militärischen Anlagen und wichtigen zivilen Anlagen (Flughäfen/Häfen) ist wg. Spionagegefahr verboten. Zuwiderhandlungen werden - auch gegenüber EU-Bürgern - strafrechtlich verfolgt.

Bei Diebstahl, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung, illegaler Ausgrabung und Entfernung vom Fundort(d.h. ohne Genehmigung bzw. Anzeige gegenüber den Behörden) von archäologischen Fundstücken können auch gegen Ausländer je nach Schwere der Tat bis zu mehrjährige Haftstrafen verhängt werden.

Bitte beachten Sie auch die besonderen Zollvorschriften über die Einfuhr von Verteidigungssprays und Waffen.

Aufgrund der fortbestehenden Problematik der illegalen Einwanderung und Schleusungskriminalität wird dringend geraten:

  • Nehmen Sie grundsätzlich keine Ihnen nicht bekannten Personen, insbesondere Anhalter, in Ihrem Fahrzeug mit.
  • Sollten Sie ausnahmsweise Ihnen nicht bekannte Personen in Ihrem Fahrzeug mitnehmen wollen, vergewissern Sie sich vorher, ob diese Personen über gültige Ausweisdokumente und ggf. Aufenthaltstitel für Griechenland verfügen. Im Zweifel sollten Sie die Mitnahme ablehnen.
  • Um "blinden Passagieren" vorzubeugen, stellen Sie Ihr Fahrzeug stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort ab und halten es gut verschlossen.
  • Überprüfen Sie vor Ihrer Ausreise aus Griechenland, dass sich keine Ihnen nicht bekannten Personen in Ihrem Fahrzeug befinden. Dies gilt insbesondere für Wohnmobile und Lastkraftwagen.

Schleusungsdelikte können in Griechenland mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet werden.


Empfohlene Vorsichtsmaßnahmen in den griechischen Fährhäfen, insbesondere Patras und Igoumenitsa

Aufgrund der geografischen Lage ist Griechenland ein bedeutsames Einreiseland für irreguläre Migranten in die EU bzw. in den Schengenraum. Von Griechenland aus versucht die Masse dieser Personen insbesondere über die Fährhäfen Patras und Igoumenitsa ohne erforderliche Dokumente weiter nach Italien und andere Schengenländer zu reisen. Die irregulären Migranten versuchen oft mit Unterstützung von Schleusern, unbemerkt auf Lkw zu gelangen, die mit den Fähren von Patras bzw. Igoumenitsa in Richtung Italien ausreisen. Werden diese Personen bei den Kontrollen der Polizei bzw. Küstenwache festgestellt, werden regelmäßig Strafverfahren wegen Menschenschmuggel (zählt zur organisierten Kriminalität!) gegen die Fahrer eingeleitet und die Fahrzeuge als Beweismittel sichergestellt. Fahrern drohen hohe Geld- oder sogar Haftstrafen, langwierige und kostenintensive Verfahren sind die Folge.

Deshalb wird dringend empfohlen, nachfolgende Sicherheitshinweise zu beachten:

Gefahr droht bereits bei der Anreise zu den Fährhäfen.

  • Längere Standzeiten auf Rastplätzen entlang der Zufahrtsstraßen oder im Stadtgebiet selbst sollten vermieden werden. Sind diese unumgänglich, sollten vor der Weiterfahrt zum Hafen Verriegelungen, Verschlüsse, Planen usw. sorgfältig auf Beschädigungen kontrolliert werden.
  • Speziell in Patras werden Verkehrsstaus und notwendige Halts vor roten Ampeln auf dem Weg zum Hafen von den Personen genutzt, um sich möglichst unerkannt auf oder unter dem Fahrzeug zu verstecken. Im Zweifelsfall sollte das Fahrzeug nochmals unmittelbar vor der Einfahrt in das Hafengelände kontrolliert werden (Blick unter das Fahrzeug).

Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, ist es erforderlich, dies unmittelbar bei der Einfahrt in den Hafen den dort kontrollierenden Beamten der Polizei oder der Küstenwache zu melden.

Auch bei Warte- bzw. Standzeiten im Hafengelände selbst drohen Gefahren. Immer wieder gelingt es einzelnen Personen oder ganzen Gruppen, unerkannt die Umzäunung des Hafengeländes zu überwinden und sich dann auf den dort abgestellten Fahrzeugen zu verstecken.

  • Vor der Weiterfahrt auf die Fähre sollte das Fahrzeug erneut kontrolliert werden.
  • Wenn der Verdacht besteht, dass Personen unerlaubt auf das Fahrzeug gelangt sein könnten, nicht weiterfahren, sondern unverzüglich die Küstenwache verständigen.

Sollten beim Befahren der Fähre durch die kontrollierenden Beamten der Küstenwache unerlaubt aufhältige Personen auf oder unter dem Fahrzeug festgestellt werden, ist im Regelfall die Einleitung eines Strafverfahrens unumgänglich.

In diesen Fällen wird empfohlen, die Beamten der griechischen Küstenwache oder der Polizei bei der Aufklärung des Sachverhaltes so gut wie möglich zu unterstützen:

  • Kooperation ist besser als Verweigerung;
  • Anwaltliche Vertretung wird dringend empfohlen, bei regelmäßiger Nutzung der betreffenden Häfen sollten entsprechende Kontakte vorbereitet werden;
  • In schwierigen Fällen berät und unterstützt die deutsche Botschaft in Athen bzw. die deutschen Honorarkonsuln in Patras und Igoumenitsa.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.

Das Risiko, an einer Frühsommer-Meningoenzephalitis zu erkranken (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit), ist sehr gering (ein kleiner Infektionsfokus in der Nähe von Thessaloniki). Im Gegensatz zu Deutschland wird in Griechenland bei Jugendlichen eine Schutzimpfung gegen Meningokokken-Meningits C empfohlen.

Krim-Kongo-Fieber

Krim-Kongo-Fieber ist eine seltene und von Insekten (Zecken) auf den Menschen übertragbare Krankheit, die gelegentlich im Nordosten Griechenlands auftritt. Das Risiko für Touristen ist äußerst gering.

Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.

West-Nil-Fieber

In Nordgriechenland kam es in der Vergangenheit zu Ausbrüchen von West-Nil-Fieber. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.

Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.

Medizinische Versorgung / Krankenversicherung

Es besteht in Griechenland für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung - soweit dringend erforderlich – bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern usw., die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. Ersatzbescheinigung (beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse) vorzulegen. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken). Weitere Einzelheiten enthält die Internetseite www.dvka.de der Deutschen Verbindungsstelle für Krankenversicherung Ausland unter der Rubrik "Urlaub im Ausland". Darüber hinaus erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



text Usbekistan: Reise- und Sicherheitshinweise
Fri, 25 May 2012 11:48:00 +0200
Usbekistan

Usbekistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Terrorismus
Die Lage in Usbekistan ist weiterhin ruhig. Die Unruhen in Südkirgisistan im Juni 2010 haben bislang keine Auswirkungen auf touristische und sonstige Reisen in Usbekistan. Allerdings ist weiterhin von einer latenten Gefährdung durch islamistisch orientierte extremistische Gruppen auszugehen, die in Teilen Zentralasiens operieren. Die Bedrohung richtet sich bislang nicht gegen den Tourismus im Lande. Es wird dennoch empfohlen, sich bei Reisen in Usbekistan umsichtig zu verhalten.

Die usbekischen Behörden haben ihre intensiven Sicherheitsvorkehrungen (check-points, Personenkontrollen) beibehalten. Die Kontrollen betreffen vermehrt auch Ausländer bei der Ausreise aus Usbekistan insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen die Registrierungspflicht und die Devisenbestimmungen (s. auch Allgemeine Reiseinformationen).

Im Ferghanatal kam es Ende Mai 2009 zu gewaltsamen Zwischenfällen (Selbstmordanschlag in der Stadt Andischan, Angriff auf eine Polizeistation an der Grenze zu Kirgisistan). Die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen der Sicherheitskräfte wurden daraufhin verstärkt. Die Passstraße ins Ferghanatal ist geöffnet, allerdings muss sich jeder Reisende bei den Kontrollpunkten mit seinem Pass ausweisen; die Grenzübergänge nach Kirgisistan stehen derzeit nicht für den Grenzübertritt von Touristen offen. Auch andere Grenzen können ad hoc geschlossen oder für die Durchreise mit dem Pkw gesperrt werden. Eine verlässliche Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden, da die Grenzöffnungen oder Schließungen nicht mit Vorlaufzeit bekanntgegeben werden. Bei Reisen ins Ferghanatal ist erhöhte Vorsicht angeraten, von Reisen in das Grenzgebiet wird abgeraten.


Allgemeine Reiseinformationen

Registrierung
Innerhalb von drei Tagen müssen sich Ausländer (ausgenommen Diplomaten) beim UVViOG (Verwaltung für Ein-/Ausreise und Staatsbürgerschaft, ehemals OViR) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Bei einem Hotelaufenthalt übernimmt das Hotel die Registrierung. Bitte beachten Sie, dass bei Einreise mit einem Touristenvisum eine Registrierung nur über Hotels erfolgen kann. Sofern Sie anderweitig, z.B. bei Familienangehörigen oder Bekannten unterkommen möchten, muss Ihr Gastgeber vor der Visabeantragung seine Einladung beim UVViOG zur Beglaubigung vorlegen. Der Einlader muss anschließend die Einladung bei der Konsularabteilung des usbekischen Außenministeriums vorlegen. Das usbekische Außenministerium vergibt daraufhin eine Telexnummer, die der usbekischen Auslandsvertretung übermittelt wird, bei der das Visum beantragt wird. Wird keine diesen Vorschriften entsprechende Einladung bei Visabeantragung vorgelegt, erteilen die usbekischen Vertretungen erfahrungsgemäß touristische Visa, mit denen jedoch keine Registrierung bei einem Privataufenthalt möglich ist. Es wird dringend empfohlen, den visierten Pass hinsichtlich der korrekten Visakategorie zu überprüfen, da es nicht möglich ist, die Visumskategorie nachträglich in Usbekistan zu ändern. In diesen Fällen bleibt allenfalls die Möglichkeit, eine Hotelunterkunft zu buchen, die die Formalitäten der Registrierung übernimmt.  Es wird ausdrücklich davon abgeraten, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen, da anderenfalls Schwierigkeiten bei der Ausreise auftreten können.

Der Registrierungsbeleg ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden erfahrungsgemäß genauestens überprüft. Die Mindeststrafe bei Missachtung der Vorschriften beträgt ca. 700,- €. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US $.

Geld / Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die usbekische Währung ist der Sum. Bei der Mitnahme von Bargeld sind US-Dollar- oder Euro-Banknoten neueren Datums in bestem äußeren Zustand zu empfehlen. Achtung: Der Umtausch sollte ausschließlich in Banken und zugelassenen Wechselstuben erfolgen. Rückumtausch von Sum in US-Dollar ist bei Vorlage von entsprechenden Umtauschbelegen über vorangegangenen Dollarverkauf grundsätzlich möglich. Ein Rücktausch in Euro ist nicht möglich. Travellerschecks und Kreditkarten sind noch unüblich. Theoretisch verfügen größere Hotels, in denen internationale Gäste logieren, über Geldautomaten, an denen mit Kreditkarte und PIN-Nummer US-Dollars gezogen werden können. Allerdings sind die Geldautomaten oftmals nicht bestückt.

Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Deviseneinfuhr muss bei der Einreise eine Zollerklärung in zweifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das Formular „Zollerklärung" gibt es neben der russischen Version auch in englischer Sprache, bisweilen allerdings nur auf besondere Nachfrage. Bei der Einreisekontrolle muss darauf geachtet werden, dass der Reisende eines der beiden ausgefüllten Zollerklärungsformulare abgestempelt wieder  zurück erhält. Dieses Exemplar muss bei der Ausreise auf Verlangen vorgezeigt werden, anderenfalls muss mit Problemen bei der Ausreise gerechnet werden.

In der Zollerklärung bei Ein- und Ausreise müssen sämtliche mitgeführten Devisen (auch Travellerschecks) angegeben werden. Bei Ausreise ist eine Überschreitung der Summe der bei Einreise eingeführten Devisen nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich. Falsche Angaben werden in der Regel mit Geldstrafe geahndet. In Einzelfällen ist es zu einer Verzögerung der Ausreise, auch um mehrere Tage, gekommen. Ohne Vorlage der Einreise-Zollerklärung ist bei Ausreise ein Mitführen von Devisen nicht gestattet. Bewahren Sie daher die Einreise-Zollerklärung gut auf.

Verhaltensempfehlungen
Als Verhaltensmaßnahme empfiehlt es sich, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine und nicht zu Fuß in abgelegeneren Stadtteilen oder wenig frequentierten Orten wie  z.B. Unterführungen unterwegs zu sein.

Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht. 

Wandertouren in unbekanntem Gelände sollten nur in ortskundiger Begleitung durchgeführt werden.

Während des Aufenthaltes in Usbekistan sollten Reisende für den Fall von Ausweiskontrollen durch die usbekische Polizei stets Kopien ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltserlaubnis/Anmeldung mit sich führen. In seltenen Fällen werden Kopien dieser Dokumente nicht akzeptiert, so dass eine nachträgliche Vorlage des Originals erforderlich wird. Für Inhaber von Gruppenvisa wird angeraten, stets auch eine Kopie des Gruppenvisums bei sich zu tragen.

Es wird empfohlen, den Pass nur wenn unbedingt erforderlich aus den Händen zu geben, keinesfalls jedoch für einen längeren Zeitraum und ohne entsprechende Begründung, zu welchem Zweck der Pass einbehalten wird.

Hinweise für Autoreisende
Usbekistan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.

Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen und Fahrzeuge schwierig und gefährlich sein. Dies gilt auch für vielbefahrene Strecken wie zum Beispiel die Strecke von Buchara nach Samarkand oder von Samarkand nach Taschkent. Von Überlandfahrten bei Nacht wird abgeraten.

Die Tankstellendichte ist gering, Raststätten mit sanitärer Infrastruktur sind unbekannt. Diesel ist zurzeit für Privatpersonen nicht erhältlich. Benzin ist in Oktanzahlen von 80, 91 und 95 erhältlich, wobei die Benzinqualität nicht durchgängig einheitlich ist und es zu technischen Problemen durch mangelhafte Benzinqualität kommen kann. Auch kann es - besonders zu Erntezeiten - zu Engpässen bei der Benzinversorgung kommen.

Durch die nicht immer regelkonforme Fahrweise anderer Verkehrsteilnehmer ist ein nicht an den örtlichen Fahrstil gewöhnter Autofahrer einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Bei Beteiligung an einem Verkehrsunfall kann es zu einer mehrwöchigen Stilllegung des Fahrzeugs kommen, bis alle Untersuchungen zum Unfallhergang abgeschlossen sind. Im Fall einer Reparatur ist zu beachten, dass Autoersatzteile, abhängig davon, ob die jeweilige Marke in Usbekistan verbreitet ist, mitunter schwer erhältlich sind oder importiert werden müssen. Bei Verkehrsübertretungen wird üblicherweise das Bußgeld sofort durch die allseits präsenten Verkehrspolizisten verlangt, wobei sich die Höhe des Bußgelds nicht notwendigerweise an einem festgelegten Bußgeldkatalog orientiert.

Hinweise für Flugreisende
Seit dem 5. August 2011 müssen Ausländer alle in Usbekistan beschafften Flugtickets für Reisen innerhalb Usbekistans und ins Ausland in US-Dollar bezahlen, auch Flugtickets der usbekischen Fluggesellschaft Uzbekistan Airways.

Sofern Kinder allein aus Usbekistan ausreisen sollen, wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft nach besonderen Vorschriften für alleinreisende Kinder zu erkundigen. So verlangt z.B. Uzbekistan Airways eine notarielle Einverständniserklärung beider Elternteile, die bei der Abreise des Kindes vorgelegt werden muss.


Einreisebestimmungen

Visum
Die Einreise nach Usbekistan ist nur mit einem gültigen Visum möglich, das vor Reiseantritt durch die Auslandsvertretungen der Republik Usbekistan in Deutschland für einen genau umrissenen Zeitraum und Reisezweck erteilt wird.

Für:
- Touristen werden Visa mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Monat (Kategorie „T") ausgestellt,
- Dienst - oder Geschäftsreisende stellen die Vertretungen der Republik Usbekistan innerhalb von drei Werktagen Visa mit einer Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr ohne Einladung und ohne nachgewiesene Hotelbuchung aus. Für Visa mit darüber hinaus gehender Gültigkeit werden weitere Unterlagen verlangt.

Vereinzelt wird dennoch eine Einladung verlangt; es empfiehlt sich, in diesen Fällen auf die obigen Regelungen zu verweisen. Falls zeitweilige Aufenthalte in Nachbarstaaten mit anschließender Rückkehr nach Usbekistan beabsichtigt sind, muss unbedingt ein Visum mit mehrfacher Einreisemöglichkeit beantragt werden. Nachträgliche Änderungen sind erfahrungsgemäß nicht möglich.

Eine Visumserteilung am Flughafen Taschkent ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Usbekistan keine Auslandsvertretung unterhält.

Jeglicher visumsfreie Transitaufenthalt in Usbekistan ist untersagt, ausgenommen ein Aufenthalt im Transitraum des Taschkenter Flughafens.

Reisedokumente 

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
Reisepassja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
vorläufiger Reisepassja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
Personalausweisnein
vorläufiger Personalausweisnein
weitere Anmerkungen-
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepassja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
Reisepassja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass
eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)

Bis 26.06.2012: ja, mit aktuellem Lichtbild, aber eigener Ausweis wird dringend empfohlen

Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der
Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
ja, Gültigkeit drei Monate über Ablauf des usbekischen Visums hinaus
weitere Anmerkungen-

Öffnungszeiten der Grenzübergänge
Ein Grenzübertritt auf dem Landweg für Personen, Transportmittel, Waren und sonstiges Eigentum ist im Regelfall von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr möglich, sofern der Grenzübergang geöffnet ist. Abweichende Öffnungszeiten sind möglich. Während der Nachtstunden erfolgt keine Grenzabfertigung, die Grenzübergänge bleiben geschlossen. Im Luft- und Eisenbahnverkehr wird die Grenzkontrolle uneingeschränkt 24 Stunden lang durchgeführt. Insbesondere einige Tage vor und nach usbekischen Feiertagen können die Grenzübergänge auf dem Landweg geschlossen sein, eine verlässliche Aussage über die Öffnung der Grenzen ist erfahrungsgemäß nicht möglich, da die Maßnahmen ad hoc und ohne vorherige Ankündigung getroffen werden.

Grenzregionen
Reisende in die Region Surhandariya (Grenzgebiet Afghanistan/Tadschikistan) werden gesondert registriert. Bei Verschärfung der Sicherheitslage ist mit Einschränkungen der Bewegungsfreiheit zu rechnen. Generell wird in allen usbekischen Grenzgebieten zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten, nicht notwendige Reisen in Grenznähe sollten unterbleiben.

Auch bei einem versehentlichen Überschreiten der grünen Grenze aus den Nachbarstaaten nach Usbekistan oder einem Betreten eines nicht immer kenntlich gemachten Sperrgebiets ist mit konsequenter Strafverfolgung durch die Behörden zu rechnen. Es ist nicht ratsam, sich ohne ortskundige Begleitung zu Fuß in unbekanntem Gelände zu bewegen.

Einige schmale Grenzabschnitte zu Kirgisistan und Tadschikistan sind weiterhin vermint.


Besondere Zollvorschriften

Es bestehen die international üblichen Ein- bzw. Ausfuhrverbote (Drogen, Waffen) sowie die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ausfuhr von Antiquitäten (älter als 75 Jahre) ist verboten.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Ein- und Ausfuhr von Devisen in den „Allgemeinen Reiseinformationen".


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Bei als strategisch wichtig geltenden Einrichtungen besteht Fotografierverbot. Hierzu zählen  die U-Bahn in Taschkent, Flughäfen, Bahnhöfe, Tunnels, Brücken sowie andere öffentliche Gebäude. Grenzanlagen und Grenzbefestigungen fallen ebenfalls unter das Fotografierverbot.

Homosexuelle Handlungen von Männern sind strafrechtlich verboten und werden laut Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe ab drei Jahren geahndet, in der Praxis aber selten vor Gericht gebracht. Das usbekische Strafrecht enthält keine Vorschriften zu sexuellen Handlungen unter Frauen.

Prostitution ist strafbar und wird mit Geldstrafe geahndet, wird aber gleichfalls nur selten gerichtlich verfolgt.

Drogen sind illegal und ihr Besitz, Verbrauch, ihre Ein- und Ausfuhr sowie der Handel sind strafbewehrt. Es gibt in Usbekistan keine Unterscheidung zwischen „harten" und „weichen" Drogen.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Typhus, Hepatitis B, und Tollwut empfohlen. 

Malaria

Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann die Malaria zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.

In den Monaten von Juni bis Oktober besteht in den südlichen Landesteilen, außer in Höhenlagen über ca. 2000 Meter, ein Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen. Dabei handelt es sich ausschließlich um die im Allgemeinen nicht lebensbedrohliche, durch Plasmodium vivax verursachte, Malaria tertiana.

Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

  • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
  • das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
  • das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
  • der Aufenthalt in Mücken-geschützen Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)

vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen auch vor seltenen Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber, (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und anderen durch Zecken übertragen Erkrankungen. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht empfohlen (www.dtg.org). Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in Usbekistan ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig.

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten

Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen. 

Durchfall- und Darmerkrankungen

Oberflächengewässer können mit fäkalen Keimen und chemischen Schadstoffen kontaminiert sein, auch wenn sie in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpacktes und möglichst kohlensäurehaltiges Trinkwasser in Flaschen zu konsumieren. Für das Waschen von Obst und Gemüse oder zum Zähneputzen sollte ebenfalls nur Trinkwasser verwendet werden, da nicht im ganzen Land von gleichbleibender Qualität des Leitungswassers ausgegangen werden kann. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Hepatitis A und E, Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen, und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln, können die Gefahr einer Infektion verhindern.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind in der Regel in Usbekistan nicht möglich. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Usbekistan eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann in Taschkent erfolgen.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen ist die Gefahr einer resistenten Tuberkulose gegeben. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren in Usbekistan in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de).

Vogelgrippe (Influenza A H5N1)

Bisher wurden in Usbekistan weder bei Tieren noch bei Menschen Fälle von Vogelgrippe nachgewiesen. 

Geographisch und klimatisch bedingte Erkrankungen

In den Sommermonaten kann es zu einer hohen Belastung der Luft durch Staub kommen. Chronische Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD können sich dadurch erheblich verschlechtern.

Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.

Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung durch einen Arzt oder erfahrenen Bergführer wird dringend gewarnt. Zivile Luftrettungsunternehmen für die Rettung aus Bergnot gibt es in Usbekistan nicht.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, sind in Usbekistan nicht üblich, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden nicht immer beachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Im Übrigen gelten die „Hinweise für Autoreisende" im allgemeinen Teil dieser Hinweise. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist in weiten Landesteilen unzureichend. Auch in Taschkent und Samarkand entspricht die medizinische Versorgung vielfach nicht europäischem Standard. Ärzte fordern für die medizinischen Behandlungen von Ausländern häufig eine Barzahlung in US Dollar oder Euro. Bei schweren Erkrankungen oder Verletzungen muss eine medizinische Evakuierung, zum Beispiel nach Indien, Dubai oder Europa, erwogen werden. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist zwingend notwendig, kann aber die unzureichende medizinische Infrastruktur vor Ort nicht ersetzen. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird dringend empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de).

Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Usbekistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Es ist erforderlich, Medikamente in der Zollerklärung, die jeder Reisende bei der Ein- und Ausreise vorlegen muss, aufzuführen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner mitzuführen. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Usbekistan bewusst sein.

Die Deutsche Botschaft in Taschkent verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.  

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für ihre Gesundheit bleiben sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • Zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz kurz mögliche Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.


Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



text Iran: Reise- und Sicherheitshinweise
Fri, 25 May 2012 11:40:00 +0200
Iran

Iran: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

  • Nach den Massenprotesten gegen die Präsidentschaftswahlen im Juni 2009, die vielfach unter Anwendung von Gewalt aufgelöst wurden und auch Tote gefordert haben, und den schweren Übergriffen auf die britische Botschaft in Teheran (29.11.2011) ist die Lage in der Hauptstadt Teheran ruhig, aber weiterhin angespannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Proteste und Demonstrationen zu politisch sensiblen Daten immer wieder aufflammen können. Reisende sollten während des Aufenthalts in Iran die aktuelle politische Lage aufmerksam verfolgen und unter anderem an folgenden Daten besondere Vorsicht walten lassen: 11. Februar – Revolutionstag; 14. Februar – Jahrestag von Anti-Regierungsdemonstrationen; 4. November - Besetzung der US-Botschaft; 24. November 2012 – Ashura Fest; 29. November – Übergriffe auf die britischen Botschaft; 7. Dezember - sog. Studententag 
  • Reisenden wird dringend empfohlen, jegliche Kundgebungen, Menschenansammlungen oder Demonstrationen weiträumig zu meiden. Insbesondere sollten Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen, ihres Umfeldes oder von Polizisten/ Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden, da dies als Spionagetätigkeit gewertet werden kann.
  • Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon) sollte insgesamt restriktiv und mit der gebotenen Sensibilität gehandhabt werden. Dem Auswärtigen Amt sind Fälle bekannt geworden, in denen Touristen Kameras abgenommen und sie vorübergehend festgenommen wurden, da sie verdächtigt wurden, öffentliche Gebäude oder Demonstrationen fotografiert zu haben. Ebenfalls abzusehen ist vom Versenden von Fotos oder Reiseberichten, die in irgendeiner Weise Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen haben. Gleiches gilt für SMS und Telefonate. Die entsprechende Kommunikation wird überwacht und es sind Fälle bekannt, bei denen ausländische Staatsangehörige aufgrund derartiger Kommunikation mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt worden sind. Die Kommunikation im Inland und mit dem Ausland ist phasenweise sehr schwierig und nicht immer möglich.
  • Iranischen Bürgern ist seit 4. Januar 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten ist. Iraner wurden zudem aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß" hinaus zu pflegen. In Einzelfällen wurden deutsche Staatsangehörige, die ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und um sofortige Ausreise gebeten. Reisende sollten dies bei der Wahl einer Unterkunft insbesondere bei ihnen persönlich unbekannten Gastgebern bedenken.
  • Seit Mitte September 2011 ist bereits vor der Beantragung eines iranischen Visums die Vorlage einer für Iran gültigen iranischen oder deutschen Unfall- und Reisekrankenversicherung notwendig. Der Versicherungsschutz muss bei Antragstellung gegenüber der iranischen Auslandsvertretung nachgewiesen werden.
  • Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre, sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland), bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran, kann nicht ausgeschlossen werden.
  • Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeiten Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Traveller Schecks können nicht umgetauscht werden. Es gibt auch keine offiziellen Überweisungswege, die ausländische Touristen kurzfristig nutzen könnten. Reisende sollten bei ihrer Urlaubsplanung deshalb unbedingt beachten, dass sie für ihren Aufenthalt in Iran genügend Bargeld bei sich führen.
  • Alle Deutschen, die sich auch nur vorübergehend in Iran aufhalten, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät dazu, auch für kurze Aufenthalte von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen damit sie - falls erforderlich - in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Deutschenlisten haben sich auch bei den Unruhen der vergangenen Monate in anderen Ländern der Region als sehr hilfreich erwiesen. Die Liste wird ausschließlich elektronisch geführt, eine Registrierung kann unter folgendem Link erfolgen: https://service.diplo.de/elefandextern/registration.do. Eine gesonderte Übersendung der Personen- und Aufenthaltsdaten an die Botschaft ist nicht notwendig.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Iran war in den letzten Jahren unregelmäßig Ziel terroristischer Anschläge, zuletzt zunehmend in Minderheitenregionen. Die Anschläge richteten sich bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen. Reisende in Grenzregionen Irans zu Irak und zu Pakistan sollten grundsätzlich immer auch die jeweils aktuelle Lage in den Nachbarländern in Betracht ziehen.

Seit Anfang 2009 haben iranische Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen bewaffnete Gruppierungen in der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) stark ausgeweitet. Sicherheits- und Personenkontrollen wurden verstärkt, die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die iranische Regierung hat die Provinz im November 2007 für ausländische Staatsangehörige zur „no-go-area" erklärt. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschieht vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl bewaffneter Angriffe auf die Sicherheitskräfte in den letzten Monaten. Die Situation in unmittelbarer Grenznähe und in der Provinzhauptstadt Zahedan gilt als gefährlich. Zuletzt wurden am 15. Dezember 2010 bei einem Anschlag in einer Moschee der Stadt Chabahar mindestens 38 Menschen getötet und mehr als 50 verletzt. Zuvor waren bei einem Doppelanschlag nahe einer schiitischen Moschee in Zahedan am 15. Juli 2010 mindestens 27 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 300 Personen wurden verletzt. Bei einem weiteren Selbstmordanschlag waren am 18. Oktober 2009 mindestens 42 Menschen getötet und zahlreiche verletzt worden. Der Anschlag richtete sich gegen die Iranischen Revolutionsgarden, es gab allerdings auch zivile Opfer. Im September 2010 wurden bei einer Geiselnahme in dieser Region vier Menschen getötet.

In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West Azerbaijan gibt es immer wieder Anschlagserien gegen lokale Repräsentanten aus Justiz, Sicherheitskräften und sunnitischem Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr bereits seit Frühjahr 2009 intensiviertes Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen noch einmal verstärkt, bei Auseinandersetzung z.B. in der Stadt Sanandaj gibt es immer wieder Todesopfer. z.B. am 7.Oktober 2010 und 25. März 2011 als nach Medienberichten insgesamt sechs Polizisten und ein Passant ums Leben gekommen sowie zwölf weitere Personen verletzt wurden. Am 1. April 2011 wurden vier weitere Personen bei einem Bombenanschlag nahe der Stadt Marivan getötet. Seit Mitte Juli 2011 gibt es in der Region wieder verstärkt Kampfhandlungen zwischen Militär und der kurdischen Separatistenorganisation PEJAK, mit mehreren Todesopfern auf beiden Seiten. Insbesondere die Grenzregionen zum Irak und die Region um die Stadt Sardasht waren betroffen.

Terrorismus in anderen Landesteilen: Bei zwei Bombenanschlägen in Teheran, die sich offenbar gegen zwei iranische Nuklearwissenschaftler richteten, wurden am 29. November 2010 eine Person getötet und mehrere verletzt. Zu einer Bombenexplosion kam es am 12. April 2008 in einer Moschee in der südiranischen Stadt Shiraz. Es wird empfohlen, bei Reisen in die Provinz Khuzestan die Entwicklung der Sicherheitslage aufmerksam zu verfolgen. Am 15. April 2011 kam es anlässlich des sechsten Jahrestages der Niederschlagung der Proteste der arabischstämmigen Bevölkerung gegen eine Politik der Iranisierung in der Provinz im Jahre 2005 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und der arabischen Minderheit in Ahwaz und mehreren anderen Städten der Provinz (u.a. Hamidiyeh, Abadan, Khorramshahr). Dabei wurden mindestens 12 Menschen getötet und 20 verletzt. Jegliche Menschenansammlungen sollten weiträumig gemieden werden.

Reisen über Land

Bei Individualreisen sollten Sie grundsätzlich vermeiden, allein nachts oder in einsamen Gebieten zu reisen.

Von nicht notwendigen Individual- oder Trekkingreisen in die Kurdengebiete im Nordwesten Irans, insbesondere entlang der türkischen und irakischen Grenze, wird grundsätzlich abgeraten.

Bei Reisen - insbesondere bei Individual- oder Trekkingreisen - in den Provinzen Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungsrisiko. Des Weiteren  gibt es Berichte über sexuelle Belästigungen weiblicher Individualreisender.

Auf der Strecke Zabul-Zahedan besteht ein Überfall- und Entführungsrisiko, auf der Strecke Kerman-Bam wurden nach Errichtung einer Straßensperre Reisende von Mitgliedern einer terroristischen Gruppierung erschossen. Es wird daher dringend davon abgeraten, auf dem Landweg, insbesondere mit dem Fahrrad oder Motorrad, nach Pakistan oder Afghanistan zu reisen.

Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen Reisewarnungen.

Die Deutsche Botschaft in Teheran kann bei der Beantragung von Visa für die Länder Afghanistan und Irak sowie für Reisen nach Pakistan oder Indien auf dem Landweg durch die oben genannten Regionen keine Unterstützung gewähren. Nach Auskunft der pakistanischen Botschaft in Teheran können nur noch Visa an deutsche Staatsangehörige erteilt werden, die ihren Wohnsitz in Iran haben und im Besitz einer iranischen Aufenthaltserlaubnis sind. Weitere Informationen können Sie auf der Webseite der Botschaft unter: http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Bescheinigungen/__bescheinigungen.html nachlesen

Bootsexkursionen

Besonderheiten in der „Straße von Hormuz

Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und in die „Straße von Hormuz" wird dringend empfohlen, die Gewässer um die Inseln Abu Moussa, Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler Einwanderung" festgenommen und zu Haftstrafen verurteilt worden.

Kriminalität

In Teheran kommt es gelegentlich zu Personenkontrollen durch vermeintliche Sicherheitsbeamte. Die Kontrolleure erweisen sich anschließend als Trickbetrüger, welche z.B. nach erfolgter "Kontrolle" die Geldbörse oder deren Inhalt einbehalten. Es wird geraten, darauf zu bestehen, entsprechende Kontrollen lediglich im Hotel oder der nächstgelegenen Polizeistation durchführen zu lassen. Die Zahl der Diebstähle von Pässen, Geld und Taschen in Geschäften und auf der Straße (auch durch Motorradfahrer) ist steigend. Besondere Umsicht ist hier geboten. Vorsicht ist auch bei von Fremden angebotenen Süßigkeiten/Keksen und (offenen) Getränken geboten, da sich Diebe k.o.-Tropfen bedienen, mit denen Touristen betäubt und komplett ausgeraubt werden. Im Sommer 2009 ist in Nordteheran ein Entführungsfall bekannt geworden, bei dem ein Doppelstaater in seiner Wohnung von einer Gruppe Männern abgeholt wurde, die sich als Polizisten ausgaben, Polizeiuniformen trugen und gefälschte Dienstausweise vorzeigten. Die Entführer versuchten, eine Lösegeldsumme zu erpressen. Er wurde über mehrere Wochen festgehalten, ehe der Polizei die Befreiung gelang.

Die in Iran geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen sind unbedingt zu respektieren (siehe auch "Besondere strafrechtliche Vorschriften").

Naturkatastrophen

Mit Erdbeben unterschiedlichen Ausmaßes muss in allen Teilen des Landes gerechnet werden.

Militärische Sperrgebiete

Obwohl bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind, sollten Hinweisschilder auf militärische Sperrgebiete unbedingt beachtet werden. Dies gilt insbesondere für die Strecke SEMNAN - MO'ALLEMAN - JANDAQ durch die Wüste DASHT-E KAVIR. Auch in der Grenzregion zum Irak und insbesondere in der Provinz Kurdestan gibt es zahlreiche Sperrgebiete, die in jedem Falle gemieden werden sollten.


Allgemeine Reiseinformationen

Bei der Planung einer Reise nach Iran ist zu beachten, dass in einigen Regionen ein Sicherheitsrisiko besteht (siehe Sicherheitshinweise).

Arbeitsaufnahme (Monteure, Sportler, Geschäftsleute)

Jeder der sich mit einer Arbeitserlaubnis in Iran aufhält, benötigt zur Ausreise ein Exitvisum, welches nur unter Vorlage einer Unbedenklichkeitsbestätigung des Finanzamtes und des Arbeitgebers durch die iranische Ausländerpolizei ausgestellt wird. Der Botschaft sind mehrere Fälle bekannt, in welchen deutschen Staatsangehörigen die Ausreise für einige Zeit auf Grund von Steuerrückständen oder sonstigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber verweigert wurde.
Bei der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages sollte der deutsche Arbeitnehmer deshalb unbedingt auf eine eindeutige Regelung zur Steuerpflicht achten. Aus dem Vertrag sollte hervorgehen, wer die Steuerlast zu tragen hat und auf welche Weise diese beglichen wird. Im Einzelfall kann die rechtzeitige Einschaltung eines Anwaltes hilfreich und sinnvoll sein.
Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass der Arbeitgeber rechtzeitig vor der geplanten Ausreise mit der Einleitung der Ausreiseformalitäten beginnt.

Geld/ Kreditkarten

Kreditkarten oder Traveller-Schecks werden in Iran grundsätzlich nicht akzeptiert. Reisende haben in Iran keinerlei Möglichkeit Geld abzuheben oder sich anderweitig zu beschaffen und sollten deshalb ausreichend Barmittel (Devisen) mit sich führen. Geschäfte werden überwiegend in bar abgewickelt. Devisen können bei der Einreise am Flughafen oder bei verschiedenen Banken und Wechselstuben zum Tageskurs in Rial umgetauscht werden. Der Bankenkurs unterscheidet sich derzeit erheblich vom Wechselstubenkurs. Ein Rücktausch von nicht benötigten Rialbeträgen ist in der Regel nicht oder nur mit erheblichem Kursverlust möglich.

Flug-, Straßen- und Bahnverkehr

Alle internationalen Flüge ab Teheran werden nur noch vom neuen Flughafen Imam Khomeini und nicht mehr vom zentral gelegenen Flughafen Mehrabad abgewickelt.

Die Infrastruktur im Land ist gut. Es gibt ein ausgedehntes Linienflugnetz, mit dem alle größeren Städte des Landes zu erreichen sind. Es sind nur wenige Bahnverbindungen vorhanden. Das Straßennetz ist gut ausgebaut.

Ramadan

Ramadan ist der islamische Fastenmonat, dessen Daten von Jahr zu Jahr variieren. Der nächste Ramadan fällt voraussichtlich in die Zeit vom 22. Juli bis 19. August 2012. In dieser Zeit religiöser Besinnung gilt für Muslime ein Fastengebot (Verzicht auf Speisen, Getränke, Rauchen sowie z.B. sinnliche Genüsse wie Parfüm) von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. Auch wenn die Fastenregeln nur für Muslime gelten (wobei Ausnahmen für Schwangere, Kranke, kleine Kinder und Reisende bestehen), sollten auch Nichtmuslime dem Fasten der Muslime mit Respekt begegnen und darauf achten, keine religiösen Gefühle zu verletzen.

Während des Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z.B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassEinreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise
Vorläufiger ReisepassEinreise möglich / 6 Monate Gültigkeit ab Einreise
PersonalausweisEinreise nicht möglich
Vorläufiger PersonalausweisEinreise nicht möglich
Weitere AnmerkungenBitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist. Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, ist nicht möglich
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassEinreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise
ReisepassEinreise möglich/ 6 Monate Gültigkeit ab Einreise
PersonalausweisEinreise nicht möglich
Vorläufiger PersonalausweisEinreise nicht möglich
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja – bis zum 26.06.2012. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Einreise möglich/ Bild und eine freie Seite für das Visum muss vorhanden sein
Weitere AnmerkungenBitte beachten Sie, dass für die Einreise ein Visum erforderlich ist. Die Einreise oder die Beantragung eines Visums mit einem Pass, der einen israelischen Einreisestempel enthält, ist nicht möglich

Visum

Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechnen. Die Geldstrafe, die Ausländern ohne gültige Aufenthaltserlaubnis auferlegt wird, beträgt pro Tag 300.000 Rial (ca. 30 US-$). Die Ausstellung eines Ausreisevisums durch die iranischen Behörden dauert im Einzelfall mehrere Tage bis Wochen.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass für nicht touristische Aufenthalte in Iran zwingend ein entsprechendes Visum beantragt werden muss (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.

Visumerteilung am Flughafen

Die nach offiziellen Angaben noch bestehende Möglichkeit für deutsche Staatsangehörige, bei der Einreise über einen Flughafen ein touristisches Einreisevisum (bis zu 14 Tage) zu erhalten, wird derzeit ohne Vorlage der „pre-arrival Visa confirmation" sehr restriktiv gehandhabt, so dass es zur Ablehnung des Visumantrags und Rückschiebung nach Deutschland kommen kann. Das Visaportal des Außenministeriums, über welches die „pre-arrival Visa confirmation" beantragt werden kann, ist derzeit aus technischen Gründen allerdings nicht zu erreichen. Reisenden wird deshalb empfohlen, rechtzeitig bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ein Visum zu beantragen.

Seit Eröffnung des neuen Internationalen Flughafen Imam Khomeni in Teheran sind mehrfach Beschwerden von Geschäftsreisenden bekannt geworden. Wiederholt ist es in der Vergangenheit zu Komplikationen bei der Einreise oder sogar zu Rückweisungen gekommen. Trotz Vorlage eines Geschäftsvisums wurden teilweise entweder ein Einladungsschreiben oder eine Hotelbuchungsbestätigung oder beides verlangt. Das Auswärtige Amt empfiehlt in jedem Fall die Mitführung des Einladungsschreibens und einer Hotelbuchungsbestätigung bzw. der genauen Angabe der Aufenthaltsadresse in Iran.

Krankenversicherung

Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig. Seit 23. September 2011 sind die iranischen Auslandsvertretungen verpflichtet, vor Ausstellung des Visums den Krankenversicherungsschutz zu überprüfen. Bereits bei Antragstellung des Visums in Deutschland ist deshalb das Bestehen einer entsprechenden Versicherung durch Vorlage eines Versicherungsvertrages nachzuweisen. Weitere Informationen können Reisende direkt bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung erfragen.

Grenzübergänge für die Ein- und Ausreise

Ausländer können über die internationalen Flughäfen des Landes sowie aus der Türkei (Übergang Bazargan, Esendere), Aserbaidschan (Übergang Astara) und Turkmenistan (Übergänge Badj-Giran, Sarakhs, Loftabad und Pol) und Armenien (Übergang Nurduz-Mogri) ein- und ausreisen. Am Übergang Mirjaveh / Pakistan ist besondere Vorsicht geboten (siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise).

Grundsätzlich ist für Ausländer der Grenzübertritt aus der Türkei auch bei Esendere und Sero (nahe Orumiyeh) möglich, auch mit eigenem Kfz. Es gab jedoch Fälle, in denen an diesen Übergängen Ausländern unter Verweis auf den in Bazargan möglichen Grenzübertritt die Einreise verweigert wurde. Der Grenzübergang Kapiköy ist für mit dem Zug reisende Ausländer (Verbindung Tabriz -- Van) geöffnet.

Alle Einreise-, Zoll- und Devisenformulare sollten sorgfältig und genau ausgefüllt werden.

Einreise mit eigenem Auto - Dieselfahrzeug

Zur Einreise mit einem eigenen Kraftfahrzeug ist ein „Carnet de passage" erforderlich. Es sollte des Weiteren unbedingt darauf geachtet werden, dass ausreichender Versicherungsschutz für den gesamten Aufenthalt in Iran besteht.

Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private, ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.

Seit 2009 berichten deutsche Staatsangehörige vermehrt über Probleme bei der Einreise mit einem Dieselfahrzeug nach Iran. Reisende sollten sich deshalb rechtzeitig vor der Reise über die Voraussetzungen der Einreise mit einem Dieselfahrzeug bei den iranischen Behörden informieren.

Einreise von deutsch-iranischen Doppelstaatern

Iranische Behörden behandeln Personen, die sowohl die deutsche wie auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Doppelstaater), beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranische Staatsangehörige. Dies bedeutet, dass diese Personen nur mit einem iranischen Reisepass, der bei Wohnsitz in Deutschland bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu beantragen ist, nach Iran ein- und wieder ausreisen können.

Wenn Zweifel bestehen, ob eine Person neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, sollte dies mit iranischen Behörden (Auslandsvertretungen) vor einer Reise nach Iran geklärt werden.

Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Doppelstaater, deren Ehe in Iran nicht anerkannt ist, sowie Kinder mit doppelter Staatsangehörigkeit, die außerhalb einer Ehe geboren wurden, müssen bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kinder sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise ermöglicht wird. Dies kann mit nicht unerheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.

Die Möglichkeiten einer Unterstützung in Konsularangelegenheiten durch die Deutsche Botschaft bei doppelter Staatsangehörigkeit sind sehr beschränkt. Unter anderem wird der Botschaft grundsätzlich keine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen gewährt. Begründet wird dies von iranischer Seite damit, dass das iranische Recht die doppelte Staatsangehörigkeit nicht kennt und Doppelstaater deswegen ausschließlich als iranische Staatsangehörige betrachtet werden.

Zur Ausreise aus Iran benötigen deutsch-iranische Doppelstaater zwingend einen iranischen Reisepass. Sollte die Gültigkeit des iranischen Reisepasses abgelaufen oder der Reisepass von den iranischen Behörden eingezogen worden sein, ist eine Ausreise aus Iran erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses oder Rückgabe des iranischen Passes durch die iranischen Behörden möglich. Der deutsche Reisepass allein berechtigt Doppelstaater nicht zur Ausreise aus Iran.
Zur Einreise nach Deutschland sollten reisende Doppelstaater zusätzlich einen gültigen deutschen Reisepass mit sich führen. Auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass und ein deutscher Personalausweis berechtigen zur Einreise nach Deutschland. Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass ausreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihnen die Mitreise auch mit einem Personalausweis oder ungültigem Reisepass gestattet wird.

Wehrdienst für deutsch-iranische Doppelstaater

Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres (21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten.  Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich selbst zum Militärdienst registrieren zu lassen (alle im Ausland lebenden Iraner müssen von sich aus bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung ihre Registrierung vornehmen lassen). Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Dienstverpflichtung gewährt werden, Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.

Bei Einreisen männlicher Doppelstaater wird darauf hingewiesen, dass diese bis zur Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Hinweise für deutsche Ehefrauen iranischer Staatsangehöriger

Durch die Eheschließung mit einem Iraner erwerben deutsche Staatsangehörige automatisch die iranische Staatsangehörigkeit. Die deutsche Staatsangehörigkeit geht dadurch nicht verloren. Gemeinsame Kinder erwerben durch Geburt sowohl die iranische Staatsangehörigkeit über den Vater als auch die deutsche Staatsangehörigkeit über die Mutter. Da die iranischen Behörden eine doppelte Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht akzeptieren, spielt die neben der iranischen bestehende deutsche Staatsangehörigkeit für sie keine Rolle. Ehefrau und Kinder werden in Iran ausschließlich wie iranische Staatsangehörige behandelt. Erfolgt die Eheschließung in Iran, ist es des Weiteren möglich, dass die iranischen Behörden bei der Ausstellung der neuen iranischen Geburtsurkunde für die Ehefrau den deutschen Reisepass der Frau einbehalten.

Da nach iranischem Recht der Ehemann das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl für seine Ehefrau als auch die gemeinsamen Kinder besitzt, bedeutet dies, dass der iranische Ehemann seiner Ehefrau und gemeinsamen Kindern die Ausreise verweigern kann. Um das Land wieder zu verlassen, benötigen Ehefrau und Kinder die Zustimmung ihres Ehemannes.

Da diese Konstellation in der Praxis häufig vorkommt und zu erheblichen Schwierigkeiten führen kann, sollten sich insbesondere deutsch-iranische Frauen vor Einreise mit dieser Problematik befassen. Insbesondere für miteinreisende Kinder ist das Risiko einer möglichen Ausreisesperre mit all ihren Konsequenzen sorgfältig abzuwägen. Die Botschaft hat aufgrund der bestehenden iranischen Staatsangehörigkeit keine rechtliche Möglichkeit, die Beteiligten bei der Aufhebung der Ausreisesperre zu unterstützen.

Der iranische Ehemann kann eine Ausreisesperre verhängen, solange nach iranischem Recht die Ehe fortbesteht. Dies ist auch nach einer außerhalb Irans erfolgten Scheidung möglich, solange die ausländische Scheidung nicht offiziell von den iranischen Behörden registriert und in den Shenasnamehs (Personenstandsdokument) der Beteiligten eingetragen wurde. Eine Ausreise der Frau ist in diesem Fall bis zur Registrierung und Eintragung der Scheidung durch ein entsprechendes iranisches Gerichtsverfahren ohne Zustimmung des früheren Ehemanns nicht möglich. Um eine Verzögerung der Rückreise nach Deutschland aus diesem Grund zu vermeiden, ist es empfehlenswert, rechtzeitig vor einer Reise nach Iran die Registrierung der Scheidung bei einer iranischen Auslandsvertretung zu beantragen.

Bitte beachten Sie bei Eheschließungen mit Iran-Bezug auch die weitergehenden Informationen auf der Website der Deutschen Botschaft unter 
http://www.teheran.diplo.de/Vertretung/teheran/de/04__rk/Ehe/__Ehe.html


Besondere Zollvorschriften

Verboten ist die Einfuhr von Alkohol, Schweinefleisch, nicht deklarierten Devisen und Publikationen, die das sehr strenge iranische Moralverständnis verletzen könnten.

Bei der Ausreise darf jede Person einen bis zu 6 qm großen und höchstens 30 Jahre alten Teppich mit sich führen. Die Ausfuhr von Antiquitäten (Gegenstände, die älter als 30 Jahre sind) ist nur mit einer Genehmigung der Organisation für Kulturerbe zulässig. Unter Vorlage eines Flugtickets als Nachweis der Ausreise ist die Organisation für Kulturerbe der Provinz Teheran nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 021-66702061-4, Durchwahl 212, Imam Khomeini Str., 30 Tir Str., Iran-Bastan-Museum) zu kontaktieren. Kaviar muss nachweislich mit Devisen erworben werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Alkoholgenuss ist untersagt. Frauen müssen die islamischen Bekleidungsvorschriften einhalten (Kopftuch und Mantel). Es werden vermehrte Straßenkontrollen durchgeführt. Männer sollten keine kurzen Hosen tragen. An religiösen Orten (Moscheen etc.) sollte außerdem langärmelige Oberbekleidung getragen werden. Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten können geahndet werden (siehe auch Einreisebestimmungen).

Insbesondere bei Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschriften nicht bei Visabeantragung oder Einreise angegeben wurden, muss mit Passentzug und Gerichtsverfahren, beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit mit Polizeikontrollen gerechnet werden.

Sexuelle Beziehungen sind nur in der Ehe erlaubt. Homosexuelle Handlungen sind strafbar. Nach iranischem Verständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet; teilweise ist es mit der Todesstrafe bedroht.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen und Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografierverbot gilt auch für Botschaftsgebäude. Beim Fotografieren von Menschen ist größte Zurückhaltung erforderlich.

Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, durch auffälliges Verhalten oder Gebrauch von technisch höher entwickeltem Gerät, wie GPS-Geräten, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen. Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen. Aufenthalte in unmittelbarer Nähe von Standorten von Atomanlagen in Busher, Natanz, Qom sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan sind dementsprechend zu meiden.

Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu 3 Jahren belegt werden. Vor der Ausfuhr von Tieren jedweder Art wird gewarnt.

Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig sehr schwer und mit westlichem Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Rauschgiftdelikte werden streng – in den meisten Fällen mit der Todesstrafe - bestraft.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus und Tollwut empfohlen

Malaria

Die Übertragung der Malaria erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (verursacht durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen nach dem Aufenthalt in Endemiegebieten ausbrechen. Die Beschwerden bei einer Malaria (Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall, u. a.) sind meist uncharakteristisch und von einer Grippe oder einer ähnlichen Erkrankung nicht zu unterscheiden. Bei rechtzeitiger Diagnosestellung kann auch die Malaria tropica zuverlässig behandelt werden, ohne dass es zu bleibenden Schäden oder Beschwerden kommt.

Im Iran existiert ein mittleres Übertragungsrisiko für Malariaerkrankungen im Südosten und Osten des Landes sowie im Grenzgebiet zum Irak. Dabei handelt es sich in circa 40 Prozent der Fälle um die potentiell lebensbedrohliche, durch Plasmodium falciparum verursachte, Malaria tropica. Ein geringes Übertragungsrisiko für die nur selten lebensbedrohliche Malaria tertiana besteht weiterhin im Norden, in den Grenzgebieten zu Armenien und Aserbeidschan, während der Sommermonate.

Es gibt keinen absolut sicheren Schutz vor einer Malariaerkrankung. Ein ausreichender Schutz vor Stechmücken (Expositionsprophylaxe), insbesondere während der Dämmerung und nachts, ist der wichtigste Schutz vor einer Malariaerkrankung.

  • Das Tragen langer, heller und gegen Insekten imprägnierter Bekleidung im Freien,
  • das konsequente Einreiben aller Hautflächen mit einem geeigneten Repellent und
  • das Benutzen imprägnierter Moskitonetze während der Nacht oder
  • der Aufenthalt in Mücken-geschützten Räumen (Fliegengitter, Klimaanlagen)

vermindern das Risiko einer Übertragung deutlich und schützen tagsüber auch vor anderen durch Stechmücken übertragenen Erkrankungen wie Phlebotomen Fieber, West Nil Fieber oder Krim-Kongo hämorrhagischem Fieber. Die vorbeugende Einnahme von Medikamenten (Chemoprophylaxe) wird nicht generell empfohlen (www.dtg.org) und ist nur in Ausnahmefällen zu erwägen. Die individuelle Auswahl des Medikaments und mögliche Nebenwirkungen, beziehungsweise Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten, müssen dann entsprechend dem Reiseverlauf und persönlichen Umständen mit einem Tropen- oder Reisemediziner vor Ausreise besprochen werden. Beim Auftreten von Fieber nach einem Aufenthalt in den beschriebenen Regionen im Iran ist eine umgehende Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet immer notwendig

HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten

Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion. Die Benutzung von Kondomen wird deshalb insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften und kommerziellem Sex dringend empfohlen.

Durchfall- und Darmerkrankungen

Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig möglich. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte und möglichst kohlensäurehaltige Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Das Infektionsrisiko für Salmonellen-, Shigellen- und Typhuserkrankungen, Amöben, Lamblien und Wurmerkrankungen, Hepatitis A und E besteht landesweit. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.

Cholera tritt im Iran immer wieder sporadisch auf, ist in aller Regel für Reisende und bei Beachtung der üblichen Hygieneregeln aber keine Bedrohung. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.

Tollwut

Bei der Tollwut handelt es sich um eine regelmäßig tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde und Übertragung einer Tollwut, auch in den Städten. Die notwendigen, medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen eines Ungeimpften sind im Iran außerhalb der Großstädte nicht immer möglich, eine ununterbrochene Kühlkette der Impfstoffe kann nicht überall gewährleistet werden. Einen zuverlässigen Schutz vor der Erkrankung bietet die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen in den Iran eine besondere Bedeutung zu. Sie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Die auch nach einem Biss notwendige, unverzügliche „Auffrischung" kann dann meist vor Ort - z.B. in den großen Kliniken der Metropolen - erfolgen.

Leishmaniose

Insbesondere die Haut-Leishmaniose (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Mückenschutz tagsüber sollten deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Iran Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniose gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale") Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.

Tuberkulose

Die Tuberkulose kommt landesweit vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen können resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger entstehen. Das Tragen eines chirurgischen Mundschutzes schützt nicht vor einer Ansteckung!

Grippe (Saisonale Influenza)

Die saisonalen Influenzaviren, einschließlich der neuen Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe"), zirkulieren im Iran vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen…) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.

Vogelgrippe (Influenza A H5N1)

In Iran sind in der Vergangenheit Fälle von aviärer Influenza („Vogelgrippe") bei Tieren, nicht jedoch bei Menschen aufgetreten, zuletzt im Jahr 2006. Das Risiko für Reisende gilt als gering. Trotzdem sollte sicherheitshalber bei Reisen im Land auf Kontakt mit Vögeln und Geflügel und insbesondere auf den Besuch von Geflügelmärkten verzichtet werden. Der Verzehr gut durchgegarter Geflügelprodukte ist unbedenklich. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe" unter www.bmelv.de).

Geographisch bedingte Erkrankungen

Der Iran ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen und Bergsteiger. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es bei Einzelnen, besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.

Die Höhenkrankheit ist eine durch taktische Fehler bei der notwendigen Höhenanpassung über 2.300 m (z.B. durch zu raschen Aufstieg und Überanstrengung) ausgelöste, potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es nicht selten, weil grundlegende Regeln missachtet-, Frühsymptome falsch gedeutet- und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.

Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind: Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u.a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.

Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Vor der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird dringend gewarnt. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergerisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.

Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.

Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es im Iran nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann je nach Unfallort oft nur sehr verzögert erfolgen. Es können trotz großem Zeitdruck aufgrund einzuholender Genehmigungen diverser staatlicher Stellen vor allem am Wochenende mitunter mehrere Tage vergehen, bis ein Suchtrupp oder ein Helikopter dann einsatzbereit sind. Witterungsbedingt sind die Fluggeräte nicht immer einsatzbereit und können meist nur in einem sehr engen Zeitfenster frühmorgens starten. Die Kostenübernahme einer Rettung muss in jedem Fall vor dem Start der Rettungsaktion geklärt sein und ist in der Regel zunächst vom Verunglückten selbst zu tragen. Eine individuell angepasste Reiseapotheke ist nach Rücksprache mit einem Reisemediziner beim Trekking immer mitzuführen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Technische Überwachungen der Fahrzeuge, wie in Mitteleuropa üblich, werden im Iran nicht regelmäßig durchgeführt, die allgemein verbindlichen Verkehrsregeln werden immer wieder missachtet. Schwere Verkehrsunfälle sind insbesondere bei Überlandfahrten häufig. Eine ausreichende medizinische Versorgung, gerade bei Notfällen oder Unfällen, kann im weiteren Landesteilen nicht gewährleistet werden, ein zuverlässig funktionierendes Rettungswesen ist auch in den Städten nicht überall existent. Überlastungen der vorhandenen Infrastruktur bei zunehmender Verkehrsdichte verzögern das zeitliche Eintreffen alarmierter Rettungsfahrzeuge deutlich. Bei der Wahl der Transportmittel und der Route sind Reisende daher gehalten, eine kritische Auswahl zu treffen und den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Defensives und vorausschauendes Fahren, angemessene Geschwindigkeit und gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe können das Risiko eines schweren Unfalls mit bleibenden Gesundheitsschäden reduzieren.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Teheran ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem mittleren bis hohen Niveau. Bei schweren Erkrankungen muss deshalb ggf. eine medizinische Evakuierung in eine der großen Kliniken Teherans oder ins Ausland, z.B. nach Dubai, erwogen werden. Dort wird ggf. vom Patienten erwartet, vor Behandlungsbeginn eine erhebliche Anzahlung zu leisten, was das Budget eines durchschnittlichen Reisenden bei schweren Erkrankungen und intensivpflichtigen Behandlungen oft sprengt. Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig. Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de). Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge in den Iran mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen, urbanen Kliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an. Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise in den Iran bewusst sein.

Die Deutsche Botschaft in Teheran verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der Stadt.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle, einen Tropenmediziner oder einen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon Erfahrung mit Reisen in die Tropen haben (siehe z.B.: www.dtg.org oder: www.frm-web.de).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden, wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für ihre Gesundheit bleiben sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • Zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige, eingehende, medizinische Beratung durch einen Reisemediziner/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz kurz mögliche Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

 

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



text Laos: Reise- und Sicherheitshinweise
Fri, 25 May 2012 11:14:00 +0200
Laos

Laos: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
Kapitel: medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Kriminalität

Die Kleinkriminalität in Laos nimmt deutlich zu. In den von Touristen stark frequentierten Städten Vientiane, Luang Prabang und Vang Vieng kommt es immer häufiger zu Überfällen und Handtaschen- und Mopeddiebstählen, gelegentlich auch unter Gewaltanwendung.

Die Zunahme der Kriminalität ist eng verbunden mit ansteigendem Drogenmissbrauch in Laos.

Die Polizei in Vientiane hat eine 24-Stunden-Hotline eingerichtet, unter der Verkehrsunfälle oder Verbrechen gemeldet werden können: 021 21 27 03.

Reisen über Land

Zu Jahresbeginn 2011 ist es im Xaysomboun District um das Gebiet von Long Chen und den Berg Phu Bia auf der Nationalstraße Nr. 5 zu mehreren bewaffneten Zwischenfällen ungeklärter Natur gekommen.  Seitdem ist die Lage jedoch ruhig. Reisende, die diese Landroute nutzen wollen, sollten sich dennoch eines verbleibenden Restrisikos bewusst sein. Dies gilt auch für die Benutzung der Nationalstraße 7 zwischen Phoukhoun und vietnamesischer Grenze.

Individualreisende setzen sich in dem Moment unkalkulierbaren Risiken aus, in dem sie ohne ortskundige laotische Führer befestigte Straßen bzw. Wege verlassen. Insbesondere in den östlichen Landesteilen lagern immer noch zahllose nicht explodierte Sprengkörper aus dem 2. Indochinakrieg (UXO). Auch vor dem Hintergrund, dass sich wiederholt Touristen schlichtweg verlaufen haben und nur mit aufwendigen Rettungsaktionen geborgen werden konnten, wird von Alleingängen, z. B. in Nationalparks, abgeraten. Schwere Verletzungen oder Krankheiten können außerhalb der wenigen städtischen Zentren - und auch dort nur stark eingeschränkt – nur unzureichend versorgt werden (siehe auch „Medizinische Hinweise").

Straßen- und Luftverkehr sowie Verkehr auf Wasserwegen

Viele Straßen befinden sich in einem schlechten Zustand. Zudem birgt der Straßenverkehr auf Grund des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer und des Zustandes vieler Fahrzeuge (nicht zuletzt der Überlandbusse) besondere Risiken. Gerade abends und an Feiertagen tragen alkoholisierte Fahrer zum hohen Verkehrsrisiko bei. Die Unfallrate (auch mit Todesfolge) ist hoch. Benutzer motorisierter Zweiräder müssen einen Schutzhelm tragen. Ist ein Ausländer in einen Unfall verwickelt, wird von ihm in der Regel der Pass eingezogen und unabhängig von der Schuldfrage die Bezahlung des (gesamten) Schadens und ggf. Schmerzensgeld gefordert.

Reisende, die mit örtlich ansässigen Reiseveranstaltern Touren unternehmen, wird empfohlen, vorab die Haftungsfrage bei Sach- oder Personenschäden zu klären, da es schwierig bis unmöglich sein kann, auch in offensichtlich berechtigten Fällen vom Veranstalter Schadenersatz einzufordern.

Der Sicherheitsstandard des Luftverkehrs hat sich mit dem Einsatz neuer Flugzeuge von Lao Airlines für die wichtigsten Inlandsstrecken deutlich verbessert. Problematisch bleiben die Verbindungen in die entlegenen Nordprovinzen wegen des häufig schlechten Wetters und der fehlenden technischen Ausstattung der dortigen Flughäfen. Insbesondere in der Regenzeit (von Mai bis September) sollten diese Strecken gemieden werden. Flüge können kurzfristig ausfallen, wenn nicht genügend Passagiere mitfliegen.

Die Schnellboote ("Speed Boats") sind häufig in Unfälle verwickelt, gelegentlich mit tödlichem Ausgang. Da auf fast allen Strecken auch normale Boote (sog. "Slow Boats") verkehren, sollte auf die Benutzung der Schnellboote verzichtet werden.


Allgemeine Reiseinformationen

Für Ausländer bestehen in Laos- von möglichen Sperrungen bestimmter Regionen wegen Militärübungen einmal abgesehen- keine Reisebeschränkungen. Sie können sich auf eigenes Risiko im ganzen Land frei bewegen.

Die Demokratische Volksrepublik Laos ist seit der Revolution von 1975 ein sozialistisch geprägter Einparteienstaat. Die Bevölkerung von etwa 6 Millionen (2008) ist aus vielen Ethnien (offiziell 49) zusammengesetzt, deren Verhaltensweisen und Bräuche respektiert werden sollten. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für religiöse Stätten und Zeremonien (etwa hinsichtlich der Bekleidung bei Betreten buddhistischer Klöster).

Laos ist ein armes Entwicklungsland im Herzen Indochinas ohne eigenen Zugang zum Meer.

Geld / Kreditkarten

Laotische Kip, thailändische Baht und US-Dollar können mit Kreditkarte (Visacard und teils Mastercard) bei verschiedenen Banken in Vientiane während der üblichen Öffnungszeiten, Montags bis Freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr beschafft werden. Die Gebühren liegen je nach Bank und Währung zwischen 2,7 und 5 %, hinzu kommen die Gebühren der Heimatbank. Nahezu alle in Vientiane ansässigen Banken und auch einige in Luang Prabang bieten irgendeine Form der Blitzüberweisung an. Zusätzliche Informationen sind unter www.westernunion.com und www.moneygram.com abrufbar.

An vereinzelten Geldautomaten kann auch mit EC-Karte (auf das Cirrus-Zeichen achten) Bargeld beschafft werden. Der Höchstbetrag, der am ATM-Gerät ausgezahlt werden kann, ist von Bank zu Bank verschieden und liegt zwischen 70.000 und  2.000.000 Kip.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Laos ein Visum. Zuständig für die Visaerteilung ist die Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Laos in Berlin (Bismarckallee 2A, 14193 Berlin, Tel.: 030/89060647; Fax: 030/89060648), die laotische Botschaft in Bangkok (1-3 Soi Ramkhamheng 39, Bangkapi, Bangkok 10310, Tel.: +66-2-5 38 36 96 od. 5 39 66 67 (Konsularabteilung)) oder das laotische Konsulat in Khon Kaen (19/1-3 Pothisam Road, Khon Kaen 4000, Tel.: +66-4-3 22 07 94 oder 3 22 36 98 (Visa-Abteilung)).

Sogenannte „Visa upon Arrival" mit einmaliger Einreise können für einen Aufenthalt von 30 Tagen bei der Einreise an den internationalen Flughäfen Vientiane, Luang Prabang und Paksé sowie an den internationalen Grenzübergängen zum Preis von 30 USD gegen Vorlage des noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepasses und von 2 Lichtbildern beantragt werden. Die Erteilung von Visa liegt im Ermessen der laotischen Behörden. Voraussetzung für die Erteilung eines Visa upon Arrival ist, dass die Antragsteller über ausreichende Geldmittel verfügen.

Aufenthaltsgenehmigungen (Visa) für Laos sollten rechtzeitig verlängert werden. Wird ein Visum überzogen, so muss mit Geldstrafen (10 US$ pro Tag „overstay") und ggf. Verhaftung und/oder Abschiebung gerechnet werden.

Reisedokumente

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
Reisepassja, bei Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit
vorläufiger Reisepassja, bei Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit
Personalausweisnein
vorläufiger Personalausweisnein
weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepassnein
Reisepassja, bei Einreise noch mindestens 6 Monate Gültigkeit
Personalausweisnein
vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) Bis 26.06.2012: mit Lichtbild bis zum Alter von 12 Jahren anerkannt, ggf. vor Ausreise bei Laotischer Botschaft nach neuesten Bestimmungen erkundigen; Pass bei Einreise noch mind. 6 Monate Gültigkeit
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)nein
weitere AnmerkungenReiseausweise als Passersatz zur Rückreise nach Deutschland über Thailand nur für den Transit; Einreise in Thailand damit nicht möglich.

Einreise

Die Einreise nach Laos sollte nur über die für Ausländer geöffneten Grenzübergänge stattfinden. Bei Einreise ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Einreisestempel in den Reisepass angebracht wird. Das Fehlen eines ordnungsmäßigen Einreisestempels führt spätestens bei Ausreise zu erheblichen Schwierigkeiten (hohe Geldstrafen, Verhaftung, Abschiebung). Ob das Fehlen des Einreisestempels aus einem Fehlverhalten des Reisenden resultiert oder nicht, ist bei der Strafbemessung unerheblich.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Die Ausfuhr von Buddhafiguren ist untersagt, mitgeführte und bei der Zollkontrolle entdeckte Figuren werden konfisziert. Für den Export von Antiquitäten ist eine Genehmigung des Department of Heritage Vientiane (Antique Management Office , Tel.:021 21 24 15 ) einzuholen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung, dem Genuss und der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften wird dringend abgeraten. Auch die Mitnahme (Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts) kann verhängnisvolle Folgen haben. Das laotische Strafrecht sieht für den Besitz auch geringer Drogenmengen bereits mehrjährige Freiheitsstrafen vor. Die Strafverfahren entsprechen nicht unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen (jahrelange Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Vertretung, harte Haftbedingungen). Die laotischen Behörden haben die Strafverfolgung im Bereich der Rauschgiftkriminalität weiter verschärft. Bereits das Rauchen eines Joints kann zur Festnahme und in der Regel zur Zahlung einer erheblichen Geldstrafe (ca. 500,- €) führen. Zunehmend wird Drogenerwerb, -konsum und mittlerweile sogar der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe eines Konsumenten wie eine Art Mittäterschaft von interessierten Kreisen zur Erpressung der Betroffenen genutzt. Solche Fälle werden vor allem in der Touristenstadt Vang Vieng beobachtet.

Für schwere Drogenvergehen gibt es lebenslänglich oder sogar die Todesstrafe (Besitz oder Handel von mehr als 500 Gramm Heroin, 3 kg Amphetamine und/oder 10 kg Chemikalien für die Drogenherstellung). Todesurteile wurden bereits verhängt, wenn auch nicht vollstreckt. Die ansteigende Zahl der Todesfälle ausländischer Drogenkonsumenten weist darauf hin, dass die Qualität der Drogen offenbar falsch eingeschätzt wird.

Außereheliche sexuelle Kontakte sind in Laos traditionell nicht gestattet. Dies gilt im Besonderen für intime Beziehungen zwischen Ausländern und Laoten. Bereits vermutete Verstöße wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen mit mehr als symbolischen Geld- (offizielles Strafmaß liegt bei 500 US$ bis 5000 US$) oder Haftstrafen geahndet. Fälle von Erpressung, nächtliche Razzien in Hotels wie Privatunterkünften sind keine Seltenheit.

Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren ist nach laotischem Recht strafbar. Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen durch einen Deutschen wird auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Laos begangen wurde.

Zu Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsrechtliche Vorschriften siehe Abschnitt „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".

Das Fotografieren militärischer Einrichtungen ist verboten. Beim Fotografieren von Menschen und religiösen Einrichtungen bzw. Mönchen sollte - wie überall - eine angemessene Zurückhaltung geübt werden.

Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass konsularischer Beistand außerhalb von Vientiane wegen der unzureichenden Infrastruktur nur sehr eingeschränkt möglich ist. Gelegentliche Unregelmäßigkeiten im Handeln laotischer Stellen können nicht ausgeschlossen werden.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int.

Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut sowie Japanische Encephalitis empfohlen.

Dengue-Fieber

Denguefieber kommt in Laos gehäuft vor. Die Viruserkrankung wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Ein Übertragungsrisiko besteht ganzjährig mit Häufung während der Regenzeit. Es gibt keine ursächliche Behandlung, die Therapie beschränkt sich auf die Linderung der Beschwerden. Mückenschutz (tagsüber!) ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Malaria

Malaria tritt in Laos ganzjährig auf, gehäuft während und nach der Regenzeit in den ländlichen Gebieten. Höhenlagen über 1000 Meter und größere Städte (auch Vientiane) gelten als malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 97 % der Fälle in Laos) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) evtl. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „Standby - Notfallselbstbehandlung" sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / Aids

HIV / Aids ist im Lande ein wachsendes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches, lebensgefährliches Risiko bergen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen treten in Laos häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Influenza

Saisonale Influenzaviren kommen überwiegend während der Regenzeit vor, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Die pandemische Influenza A/H1N1 konnte seit Juni 2009 nachgewiesen werden, die Fälle sind deutlich rückläufig. Zwei tödlich verlaufene Fälle der aviären Influenza A/H5N1 (Vogelgrippe) wurden 2007 bekannt, seither gab es nur noch vereinzelte Ausbrüche auf Geflügelfarmen, die schnell eingedämmt werden konnten.

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe" finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.

Weitere wichtige Erkrankungen im Land

Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (Impfstoffe und Immunglobulin im Land schwer erhältlich, bei vorhersehbarem Risiko prophylaktische Impfung vor der Reise empfohlen) und Japanische Encephalitis (saisonal in den ländlichen Gebieten).

Medizinische Versorgung

Erste Anlaufstelle für Ausländer ist das mit der französischen Botschaft assoziierte Centre Médical, hier kann eine medizinische Grundversorgung durchgeführt und bei Bedarf die Verlegung in ein internationales Krankenhaus im benachbarten Udon in Thailand in die Wege geleitet werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist sonst mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Häufig fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette beachten!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



text Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise
Fri, 25 May 2012 11:05:00 +0200
Thailand

Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von Reisen in die Grenzregion zu Kambodscha, insbesondere nach Preah Vihear und Umgebung und zu den anderen in diesem Bereich befindlichen Tempelanlagen, wird dringend abgeraten. Bei den bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen thailändischen und kambodschanischen Truppen in der Grenzregion Anfang Februar hat es auch unter der Zivilbevölkerung Tote und Verletzte gegeben. Der Streit ist nicht beigelegt.

Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands (Narathiwat, Yala und Pattani sowie die in der Nachbarschaft liegende Provinz Songhkla an der Grenze zu Malaysia) wird aufgrund der anhaltenden terroristischen Anschläge dringend abgeraten. Zuletzt forderte am 31.03.2012 ein Bombenanschlag auf ein Hotel in Hat Yai, Provinz Songhkla, mindestens vier Todesopfer. Über 300 Menschen wurden - teilweise schwer - verletzt.  

Terrorismus

Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.

Zuletzt kam es am 14.02.2012 zu Explosionen kleinerer Sprengkörper in einem Wohngebiet außerhalb des von Touristen frequentierten Stadtzentrums Bangkoks. Bereits im Januar 2012 hatten die thailändischen Behörden ihre Sicherheitsmaßnahmen verschärft, u. a. wurden Materialien zur Herstellung von Sprengkörpern beschlagnahmt.

In den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia besteht ebenfalls die Gefahr terroristischer Anschläge. Seit Anfang 2004 verüben dort radikale muslimische Gruppen fast täglich Anschläge gegen staatliche Einrichtungen und Privatpersonen, worauf die thailändischen Sicherheitskräfte mit Härte reagieren. Im Sommer 2005 erklärte die thailändische Regierung den "besonderen Notstand" für die drei Provinzen Narathiwat, Yala und Pattani. Bei Bombenanschlägen im öffentlichen Raum gibt es dort dennoch immer wieder Tote und Verletzte. Nach vorübergehender Beruhigung im Verlaufe von 2010 scheinen seit Anfang 2011 die Anschläge wieder zuzunehmen.

Reisen über Land

Wegen sporadischer Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Myanmar sollten Reisen an die Grenze oder in die unmittelbare Grenznähe gut vorbereitet, am besten unter sachkundiger Führung und als Gruppenreise unternommen werden. Im Grenzgebiet zu Kambodscha kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen, die mitunter Menschenleben fordern. Gleiches wird von Trekking-Touren in entlegene nördliche Landesteile gemeldet. Man sollte Trekking Touren in entlegene Gebiete und Grenzgebiete grundsätzlich nur bei in verbreiteten Reiseführern empfohlenen Veranstaltern buchen und niemals auf eigene Faust handeln.

Bei der Benutzung von Fähr- und Ausflugsbooten, vor allem bei Fahrten auf offener See, ist angesichts oftmals mangelhafter Sicherheits- und Rettungseinrichtungen Vorsicht angezeigt.

Piraterie

Vor der kambodschanischen Küste wurde im Dezember 2008 im Golf von Thailand ein privates Segelboot von Piraten überfallen. Der Skipper wurde dabei getötet. Weitere Vorfälle hat es bisher nicht gegeben.


Allgemeine Reiseinformationen

Klima

Das Klima in Thailand ist tropisch, es herrschen meist Temperaturen von 30 bis 35 Grad mit einer sehr hohen Luftfeuchtigkeit. Regenzeit ist von Mai bis Oktober, in der regional zum Teil sintflutartige Niederschläge fallen. Sie können zu großflächigen Überschwemmungen führen und Schlammlawinen auslösen, denen jedes Jahr Menschen zum Opfer fallen. Es wird für Reisende während der Regenzeit daher empfohlen, die Reiseveranstalter und ggfs. Hotels nach der aktuellen Situation zu befragen und die Wetterberichte aufmerksam zu verfolgen.

Bevölkerung

Die Bevölkerung umfasst etwa 60 Millionen Menschen, von denen rund 10 Millionen Menschen in Bangkok leben. Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um die religiösen Gefühle der Thais nicht zu verletzen, sollte daher beim Betreten von Tempeln und sonstigen religiösen Stätten auf angemessene Kleidung geachtet werden.

Infrastruktur

Touristische Reisen nach Thailand sind wieder in vollem Umfange möglich. Sämtliche durch den Tsunami 2004 entstandenen Schäden an Hotelanlagen in der Provinz Pang Nga (Khao Lak) und auf der Insel Phi Phi sind inzwischen behoben. Überschwemmungen, die in jüngerer Zeit stattgefunden haben, waren lokal begrenzt und ohne bleibende Schäden.

Kriminalität

In Thailand nimmt die Gewaltkriminalität (Raubüberfälle, teilweise mit Todesfolge) zu. Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya. Auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel Koh Pha Ngan ist ein Anstieg der Gewaltkriminalität zu verzeichnen. Außerdem werden zunehmend häufiger auf den monatlich stattfindenden „Mondscheinpartys" (Full Moon Party) Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt. Dabei hat es in den letzten zwei Jahren auch zwei Todesfälle gegeben.

Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird dringend abgeraten. Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm).

Vor allem die Khaosarn Road in Bangkok ist in den Ruf geraten, ein Drogenumschlagsort für Touristen zu sein. Auch auf Ko Pha-Ngan und Ko Samui werden verstärkt Drogen angeboten. Vorsicht ist geboten bei Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts, da dies verhängnisvolle Folgen haben kann. Siehe auch „Besondere strafrechtliche Bestimmungen".

Seit Längerem werden Touristen in Bangkok, insbesondere an den touristischen Brennpunkten, von Schleppern, insbesondere Tuk-Tuk Fahrern angesprochen und von diesen dann in diverse Geschäfte geführt, in denen sie zu Einkäufen angehalten werden. Dies passiert u.U. auch, wenn man explizit ein anderes Fahrtziel nennt. Insbesondere in den so aufgesuchten Juweliergeschäften wird dringend von jeglichen Käufen abgeraten. In der Regel werden hier Fälschungen oder minderwertige Produkte verkauft, eine spätere Rückgabe scheitert daran, dass diese Geschäfte alle nur wenige Wochen existieren. Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk Tuk steigen, die sie selbst angesprochen haben, nicht in solche von, denen sie angesprochen wurden.

In letzter Zeit sind deutsche Urlauber vor allem in Phuket (Patong) wiederholt Opfer von Banden geworden, die - offenbar im Zusammenwirken mit korrupten Polizeibeamten - Touristen Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) unterstellen, um danach Geld zu erpressen. Gleiches gilt für die Behauptung, gemietete Gegenstände (Jet Ski, Motorroller) seien angeblich beschädigt zurückgegeben worden und die Forderung nach recht hohem Schadenersatz. Werden diese Forderungen abgelehnt, wird Anzeige bei der Polizei angedroht. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach! Auch wird von Vermietern oder der Polizei in solchen Fällen versucht, den Pass einzubehalten, um Druck auszuüben. Dies ist nicht legal. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der Botschaft (02 2879000 während der Dienstzeiten und 081 8456224 Bereitschaftsdienst) oder dem Honorarkonsul in Phuket, Herrn Dirk Naumann (076 610407), aufzunehmen. Durch Intervention der Botschaft kann u.U. verhindert werden, dass die Betroffenen wegen nicht begangener Bagatelldelikte evtl. in lange Untersuchungshaft genommen werden, überhöhte Kautionszahlungen verlangt werden und/oder korrupte Anwälte durch die Polizei "vermittelt" werden. Bestehen Sie auf Kontaktaufnahme mit Botschaft oder Honorarkonsul (auch in Pattaya!)! Melden Sie der Botschaft oder dem Honorarkonsul  auf jeden Fall nachträglich, wenn dies verweigert wurde! Vorsicht ist geboten in Phuket bei öffentlichem Transport: es gibt immer noch keine Taxameter, Betreiber im Westen (Taxis) und Osten (Tuk-Tuks) der Insel sind verfeindet. Gerade bei den beliebten Tuk Tuk Fahrten ist ganz besondere Vorsicht geboten, da sie in der Regel völlig überteuert sind!

Im Straßenverkehr und insbesondere bei Verkehrsunfällen kann es zu impulsiven und unberechenbaren Reaktionen der Beteiligten kommen. Dabei wird auch vor Waffengewalt nicht zurück geschreckt. Aufgrund zweier Fälle mit Todesfolge deutscher Staatsangehöriger in jüngster Vergangenheit wird in solchen Situationen dringend geraten, ruhig zu bleiben und jede Eskalation zu vermeiden.

Dringend abgeraten wird ferner vor dem Erwerb von Wohnrechten in Ferienclubs (Time Sharing Modelle). In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
Vorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere AnmerkungenBestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket muss in der Regel vorgelegt werden
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
Vorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate bei Einreise
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Nein
Weitere AnmerkungenAlleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.

Visum

Bei Aufenthalten in Thailand von einer Dauer bis zu 30 Tagen ist für deutsche Staatsangehörige kein vor der Einreise zu beantragendes Visum erforderlich. Dies bezieht sich nur auf Einreisen auf dem Luftweg. Bei Einreise auf dem Landweg wird in der Regel nur ein Aufenthalt von 15 Tagen gestattet. Einreisen auf dem Luftweg sind in beliebiger Anzahl wiederholt möglich. Der Botschaft vorliegenden Informationen zufolge sollen Einreisen auf dem Landweg allerdings nur noch viermal nacheinander möglich sein.

Deutsche, die beabsichtigen, sich länger als 30 Tage in Thailand aufzuhalten, benötigen vor der Einreise ein von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestelltes Visum.

Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein non immigrant visa berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen- und non immigrant visa werden in der Praxis um 30 Tage verlängert.

Wichtige Hinweise

Entgegen der Information einiger bekannter Reiseführer sollte eine Verlängerung des thailändischen Visums keinesfalls durch ein Reisebüro oder sonstige „Vermittler" vorgenommen werden. Ein Visum kann und darf nur bei dem thailändischen Bureau of Immigration bzw. an den Grenzübergängen erneuert werden. Reisebüros etc. verkaufen hier in aller Regel Fälschungen, was bei der späteren Ausreise des Öfteren zu Verhaftungen nicht nur wegen ‘overstay’ sondern auch wegen gefälschter Visa führt.

Bei nicht rechtzeitiger Ausreise vor Ablauf der Gültigkeit des Visums (sog. "overstay") sind spätestens bei Ausreise Strafgebühren von 500.- Baht je Aufenthaltstag ohne Visum zu bezahlen, höchstens jedoch 20.000.- Baht, und es hat die sofortige Ausreise zu erfolgen. Können die Strafgebühren nicht entrichtet werden, erfolgt üblicherweise die gerichtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe, die entweder bezahlt oder bei Nichtzahlung mit einem Tag Gefängnis für je 200.- Baht der Strafe abgesessen werden muss. Die Botschaft kann diese Gebühren auch bei mittellosen Personen keinesfalls übernehmen. Anschließend wird in der Regel Abschiebehaft bis zur tatsächlichen (zwangsweisen) Abschiebung ins Heimatland angeordnet. In diesen Fällen und bei „overstay" von mehr als 40 Tagen können längere (bis zu einem Jahr befristete) Wiedereinreisesperren verhängt werden.

„Overstay" ist in Thailand kein Kavaliersdelikt. Die thailändische Polizei kann eine Person, die ohne gültiges Visum in Thailand aufgegriffen wird, jederzeit verhaften und in Abschiebehaft nehmen.

Verbindliche Auskunft zu thailändischen Einreisebestimmungen kann generell nur von den thailändischen Behörden erteilt werden.

Näheres zu den Einreisebestimmungen kann bei der thailändischen Botschaft in Berlin erfragt werden und auch der Website www.immigration.go.th entnommen werden. Diese Website informiert auch über die Voraussetzungen für die Beantragung von Daueraufenthaltsgenehmigungen, Gebühren usw.

Auch wenn bei der Einreise in der Regel nur der beabsichtigte Aufenthaltsort angegeben werden muss, führen die thailändische Immigration in Zweifelsfällen (z.B. bei manchen Rucksackreisenden) Befragungen durch und fordern auch nähere Angaben oder sogar Nachweise über die beabsichtigte Unterkunft.

Besonderheiten bei der Ausreise

Seit dem 01.04.01 müssen alle Passagiere in Thailand vor dem Boarding von Flugzeugen ihre Identität nachweisen. Ist im Flugschein die Schreibweise des Namens nicht identisch mit der im Pass des Reisenden, wird u.U. der Zutritt zum Flugzeug verweigert und evtl. ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Diese Regelung gilt nicht für Transitpassagiere.

Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch die thailändischen Behörden.


Besondere Zollvorschriften

Ein- und Ausfuhr von DevisenSeit dem 26.12.2007 können lt. Verordnung des Customs Department des Ministry of Finance folgende Beträge nach Thailand ein- und aus Thailand ausgeführt werden:

Thailändische Baht (THB)

Einfuhr: Unbegrenzt, ohne Deklarierung.

Ausfuhr: Über 50.000,-- THB Deklarierung, außer bei Reisen nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam. In diesen Fällen Deklarierung bei über 500.000,-- THB erforderlich.

US-Dollar

Einfuhr: Über 20.000,-- US-$ Deklarierung

Ausfuhr: Über 20.000 US-Dollar Deklarierung. Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu tauschen.

Produktpiraterie/Gefälschte Waren

Der Kauf von gefälschten Markenartikeln wie Uhren, Computer, Software, Kleidung usw. sowie die Einfuhr nach Deutschland ist aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

Antiquitäten

Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z.B. Buddhafiguren oder –Bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Die Botschaft hält diesbezüglich ein Merkblatt mit weiteren Informationen bereit.

Souvenirs

Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z.B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Rechtsschutz

Strafverfahren in Thailand sind langwierig. Die Möglichkeiten der Verteidigung sind beschränkt und entsprechen nicht den deutschen rechtsstaatlichen Vorstellungen. Bei Straffälligkeit wird auf die Gefahr langer Untersuchungshaft, teurer und oft unzureichender anwaltlicher Vertretung sowie harter Haftbedingungen hingewiesen.

Jede Verurteilung wegen einer Straftat (auch Bagatellen) in Thailand führt nach Verbüßung der Strafe zu einer Abschiebung und einem unbegrenzten Wiedereinreiseverbot.

Rauschmittel

Vor Erwerb, Besitz, Verteilung sowie Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art (auch Marihuana, Ecstasy und anderer Amphetamine) wird ausdrücklich abgeraten.

Schon der Besitz geringer Rauschgiftmengen führt zu hohen Freiheitsstrafen (jüngstes Urteil gegen einen Deutschen: lebenslänglich für 37 Gramm). Schon bei relativ geringen Mengen von Heroin, Kokain und Amphetaminen unterstellt das thailändische Strafrecht automatisch, dass diese zum Handel bestimmt sind. Zwar ist auch schon der Besitz dieser Drogen strafbar, bei Handel sieht das Strafgesetzbuch jedoch die Todesstrafe vor. Die Todesstrafe wird in Thailand auch vollstreckt.

Im Jahre 2004 sind sechs Drogendealer hingerichtet worden, darunter auch zwei Ausländer. Die thailändische Regierung hat wiederholt betont, verurteilte Drogendealer zügig hinzurichten und macht ihre Ankündigungen auch wahr. Die Todesstrafe wird seit neuestem durch Giftinjektion vollstreckt.

Kindesmissbrauch

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen in Thailand wird hart bestraft und auch dann in Deutschland strafrechtlich verfolgt, wenn die Tat in Thailand begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Im Zweifel sollte man sich über das Alter des Partners oder der Partnerin vergewissern, indem man sich den Personalausweis zeigen lässt, auch diese Ausweise sind jedoch häufig gefälscht, gerade wenn deren Inhaber dem Prostituiertenmilieu zuzuordnen sind.

Majestätsbeleidigung

Das thailändische Königshaus genießt besonderen Respekt. Abfällige oder kritische Bemerkungen sind zu vermeiden. Majestätsbeleidigung wird in Thailand hart bestraft.

Erregung öffentlichen Ärgernisses

Nacktbaden, Baden ohne Bikinioberteil sowie sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit sind verboten und können bestraft werden.

Diebstahl

Auch der Diebstahl von Gegenständen mit geringem Wert wird mit unverhältnismäßig hohen Haftstrafen geahndet. Strafmilderung wird auch dann nicht gewährt, wenn der Diebstahl „zwanghaft" (Kleptomanie) erfolgt.

Fotografieren

Abgesehen von militärischen Objekten besteht grundsätzlich kein Fotografierverbot. Beim Fotografieren von Menschen ist allerdings – wie überall – ein gewisses Taktgefühl angezeigt.

Ausweispflicht

Reisende sind verpflichtet stets ihre Ausweise mit sich zu führen. Es werden häufig Ausweiskontrollen insbesondere in den Vergnügungsvierteln der Hauptstadt, aber auch in Pattaya, Phuket und Chiang Mai durchgeführt. Eine Kopie des Passes ist ausreichend, sofern auch die Seite mit dem thailändischen Visum bzw. Einreisestempel kopiert und mitgeführt wird. Bei Identitätskontrollen in Diskotheken, Bars oder Massagesalons können auch Urinproben genommen werden, um die Einnahme unerlaubter Drogen zu testen.

Zugangsbeschränkungen zu Bars und Diskotheken

Personen unter 20 Jahren ist der Zutritt zu Bars, Diskotheken und Massagesalons generell verboten. Zuwiderhandlungen werden geahndet. Für Jugendliche unter 18 Jahren gilt eine Sperrstunde ab 22.00 Uhr. Jugendlichen, die nach dieser Zeit ohne elterliche Begleitung in der Öffentlichkeit angetroffen werden, droht die vorläufige Festnahme. Der Begriff "Öffentlichkeit" wird von den Behörden weit ausgelegt und umfasst neben Restaurants auch Kinos. Alkoholkonsum ist Jugendlichen unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten und wird bestraft.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe www.who.int. Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus sowie Japanische Encephalitis empfohlen

Dengue-Fieber

Dengue-Fieber wird durch den Stich hauptsächlich tagaktiver, infizierter Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe ist nicht möglich. Konsequente Barrieremaßnahmen (Schutz vor Mückenstichen, s. u.) sind die einzig möglichen Schutzmaßnahmen. Dengue-Fieber tritt in Thailand häufig auf, vorwiegend während der Regenzeit von Mai bis Oktober, Stadtgebiete sind oftmals stark betroffen, mit einem Übertragungsrisiko ist aber landesweit zu rechnen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (durch Plasmodium falciparum) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Beim Auftreten von Fieber nach einem Thailandbesuch ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Malaria tritt in Thailand regionsabhängig ganzjährig auf, ca. 42% der Fälle im Land werden durch die gefährlichere Form Plasmodium falciparum hervorgerufen, ca. 50% durch Plasmodium vivax (selten auch Infektionen mit Plasmodium knowlesii).

Malariarisiko besteht in den Grenzgebieten der Nordhälfte, inkl. der Touristengebiete im Goldenen Dreieck sowie der Südhälfte des Landes (inkl. Küsten), im Khao Sok National Park und auf de meisten Inseln (z.B. Ko Chang, Mo Mak, Ko Phangan, Ko Phi Phi, Ko Tao). Als malariafrei gelten die zentralen Gebiete in der Nordhälfte des Landes, Bangkok, Chanthaburi, Chiang Mai, Chiang Rai, Pattaya, Ko Phuket, Ko Samui.

Neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe (Schutz vor Mückenstichen) kann je nach Reiseprofil für die Hochrisikogebiete ggf. eine Chemoprophylaxe erwogen werden. Die DTG empfiehlt diese nicht mehr regelmäßig, eher die Notfall-Selbsttherapie durch die Mitnahme eines entsprechenden Medikaments. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

ist im Lande insbesondere in den Risikogruppen ein großes Problem, glücklicherweise steigen die Fallzahlen nicht mehr an. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durchfallerkrankungen treten in Thailand sehr häufig auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich Durchfallerkrankungen vermeiden.

Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Einige Grundregeln:

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.

Neue Influenza A/H1N1 2009 („Schweinegrippe")

Auch in Thailand gibt es seit April 2009 nachgewiesene Infektionen mit der neuen Influenza A/H1N1. Seit Dezember 2009 sind die Fallzahlen deutlich zurückgegangen und mischen sich mit dem Vorkommen der saisonalen Influenza.

Saisonale Influenza

Die üblichen saisonalen Influenzaviren finden sich in Thailand mit leichtem Anstieg der Fallzahlen während und kurz nach den Regenzeiten. Insgesamt ist das Vorkommen aber wesentlich seltener als in europäischen Gebieten mit größerer Temperaturdifferenz, epidemische Verläufe sind nicht bekannt. Ein Impfschutz bei Risikogruppen empfiehlt sich vor der Regenzeit (April, Mai) mit dem jeweils aktuellen Impfstoff der Südhalbkugel.

Aviäre Influenza ("Vogelgrippe")

Seit Jahren ist in Thailand auch die hochpathogene Form der aviären Influenza („Vogelgrippe") aufgetreten, in den letzten Jahren ist es allerdings nicht mehr zu menschlichen Erkrankungsfällen gekommen. Fast immer erfolgt die Übertragung  auf den Menschen durch den engen und direkten Kontakt zu infiziertem Geflügel.

Chikungunya-Fieber

Chikungunya-Fieber ist analog zu Dengue eine durch den Stich infizierter Mücken übertragene Viruserkrankung mit Fieber und vorrangig z.T. langanhaltenden Gelenkschmerzen. Seit 2008 werden zunehmende Krankheitszahlen in den südlichen Provinzen Thailands, auch in den Touristenzentren, verzeichnet. Auch hier gibt es keine Schutzimpfung, nur das Vermeiden von Mückenstichen kann helfen.

Weiterhin erwähnenswert sind an Infektionen Tollwut (diese tritt vorwiegend in ländlichen Gebieten auf), Japanische Encephalitis (saisonal und mit abnehmenden Zahlen) sowie in ländlichen Gebieten die Leptospirose.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist insbesondere in Bangkok und auch in den großen Städten von hoher Qualität, auf dem Land entspricht sie evtl. jedoch nicht europäischem Standard. Vielfach fehlen dort auch europäisch ausgebildete, Englisch bzw. Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Daher sollte vor der Reise ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner geführt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

 

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

 

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



text Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise
Fri, 25 May 2012 10:49:00 +0200
Kasachstan

Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 25.05.2012
(Unverändert gültig seit: 25.05.2012)

Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land

Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird abgeraten, besonders im Süden Kasachstans.   

Kriminalität

Es herrscht die übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen und, keine „inoffiziellen" Taxis zu benutzen. Beim Besuch von Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, wie z.B. Basaren, sollten die üblichen Vorsichtsmaßnahmen bezüglich der sicheren Aufbewahrung von Ausweisdokumenten und Bargeld beachtet werden, da auch hier potentiell die Gefahr von Taschendiebstählen besteht.


Allgemeine Reiseinformationen

Reisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.

Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.

Führerscheine in Kasachstan

Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.

Hinweise für Autoreisende
Kasachstan ist für den Individualtourismus, gerade auch für Reisende, die mit dem Auto unterwegs sind, noch wenig erschlossen.

Überlandreisen können wegen des teilweise schlechten Zustands der Straßen schwierig sein. Die Tankstellendichte ist in der Regel gut, die sanitäre Infrastruktur an Raststatten oder Parkplätzen einfach. Diesel und Benzin mit 80 bis 92 Oktan ist an fast allen Tankstellen verfügbar, in großeren Städten regelmäßig auch Benzin bis zu 98 Oktan. Mit Dieselfahrzeugen kann man im Winter Probleme bekommen, da der Kraftstoff bei insb. in Nord- und Ostkasachstan häufig auftretenden Temperaturen von unter minus 22 Grad Celsius gefriert.

Für Ausländer gesperrte Regionen

Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt, Baikonur, sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.


Einreisebestimmungen

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen:
ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
Vorläufiger ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere AnmerkungenEntfällt
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
 
KinderreisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
ReisepassJa, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines
Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)
 Ja, bis 26.06.2012 aber nur bei Eintrag mit Lichtbild.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
Nein
Weitere AnmerkungenDer Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden.

Visum

Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum ist rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. In der Regel ist eine Einladung erforderlich.

Einzelheiten sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (www.botschaft-kasachstan.de). Eine Visumserteilung am Flughafen Astana ist bei der Einreise nur im Ausnahmefall bei denjenigen Reisenden möglich, die ihren Wohnsitz in einem Land haben, in dem Kasachstan keine Auslandsvertretung unterhält und die im Vorfeld eine sogenannte Referenznummer von der zuständigen kasachischen Kosularbehörde eingeholt haben.

Geschäftsvisum

Geschäftsvisa werden mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 120 Tagen. Für dauerhaft in Kasachstan ansässige ausländische Geschäftsleute gibt es ein Investorenvisum. Dies setzt Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma kasachischen Rechts sowie eine Bescheinigung des kasachischen Arbeitsministeriums voraus.

Registrierung

Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung am Flughafen nur eine Gültigkeit von bis zu 90 Tagen hat. Bei einem längeren Aufenthalt ohne zwischenzeitliche Ausreise ist nach 90 Tagen eine erneute Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich.

Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge, müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.

Transit durch die Russische Föderation

Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.

Grenzregion zu Kirgisistan

Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne" Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, gelten besondere Bestimmungen. Diese Frage ist bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter zu klären.

Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja).

Einreisebestimmungen können sich jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt davon Kenntnis erlangt. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige kasachische Auslandsvertretung.


Besondere Zollvorschriften

Bei Einreise ist nur bei Bedarf eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Einfuhr von mehr als einem technischen Gerät oder bei Antiquitäten.

Einfuhr von Devisen

Bis 3.000 US-$ keine Beschränkung.

Ab 3.000 US-$ ist eine Zollerklärung erforderlich. Über 10.000 US-$ muss die Herkunft nachgewiesen werden.

Bei Ausreise sind Beträge von über 10.000 US-$ erklärungspflichtig.

Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Nähere Angaben sind bei den  kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder beim kasachischen Zoll (www.customs.kz) zu erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumgültigkeit, unabhängig von der Ursache (d.h. auch wegen eines verpassten Abflugs!). Eine solche Visumüberziehung wird laut kasachischem Gesetz mit Haftstrafe von bis zu 10 Tagen geahndet.

Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar und wird mit höheren Haftstrafen als in Deutschland geahndet. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert www.who.int/ith/countries/en/index.html 

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.

Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Milzbrand

In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.

Tuberkulose, Pest, Cholera

Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2). Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.

HIV/ AIDS

Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.

Ärztliche Versorgung

Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter http://www.astana.diplo.de/Vertretung/astana/de/04/download__hilfe__in__notfaellen,property=Daten.pdf

und für Almaty unter http://www.almaty.diplo.de/Vertretung/almaty/de/04/download__hilfe__in__notfaellen,property=Daten.pdf

Kliniken

Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International" als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach" in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.

In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.

Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.

In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat" Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

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Arbeitseinheit 040
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000



text Mosambik
Fri, 25 May 2012 10:20:00 +0200
Mosambik

Mosambik

Stand: April 2012

Ländername: Republik Mosambik, República de Moçambique

Klima: subtropisch bis tropisch

Lage: Südostafrika

Größe: 799.380 qkm

Hauptstadt: Maputo, ca. 2 Mio. Einwohner

Bevölkerung: ca. 22 Mio. Einwohner (2011; Quelle: World Economic Outlook), Wachstumsrate etwa 2,24% (2010-2015; Quelle: VN)

Landessprachen: Portugiesisch als Amts- und Verkehrssprache, daneben ca. 40 afrikanische Sprachen (u. a. Makua, Changana, Sena, Chilomwe, Kisuaheli)

Religionen, Kirchen: ca. 45% Naturreligionen, 37% Christen, 18% Muslime

Nationaltag: 25. Juni (Tag der Unabhängigkeit)

Unabhängigkeit: 25. Juni 1975

Staats- und Regierungsform: Republik, Präsidialdemokratie

Staatsoberhaupt: Staatspräsident Armando Emílio Guebuza, FRELIMO, seit 02.02.2005 im Amt; im Oktober 2009 wiedergewählt

Vertreter des Staatsoberhaupts: Präsident entscheidet von Fall zu Fall; bei Tod, Rücktritt oder Verhinderung von mehr als 45 Tagen Vertretung durch den Parlamentspräsidenten.

Regierungschef: Premierminister Aires Bonifácio Baptista Ali, FRELIMO, seit Januar 2010

Außen- und Kooperationsminister: Oldemiro Júlio Marques Balói, FRELIMO, seit März 2008. Vertreter: Vize-Minister Henrique Banze und Vize-Minister Eduardo Koloma, beide FRELIMO.

Parlament: Assembleia da República, Einkammerparlament mit 250 Abgeordneten, erstmals im Oktober 1994 und erneut im Dezember 1999, 2004 und 2009 in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl gewählt; Präsidentin: Verónica Nataniel Macamo Dlovo, FRELIMO.

Regierungspartei: FRELIMO, Frente da Libertação de Moçambique (Mosambikanische Befreiungsfront), Regierungspartei seit der Unabhängigkeit des Landes, 191 Sitze.

Opposition: RENAMO (Resistência Nacional de Moçambique, Nationaler Widerstand Mosambiks): 51 Sitze, MDM (Movimento Democrático de Moçambique, Demokratische Bewegung Mosambiks): 8 Sitze

Gewerkschaften: Die ehemalige Einheitsgewerkschaft OTM-CS (Organização dos Trabalhadores Moçambicanos – Central Sindical, Organisation der Arbeiter Mosambiks) vereinigt 17 Einzelgewerkschaften. Darüber hinaus existieren ca. fünf weitere, nicht im OTM organisierte Gewerkschaften, u. a. der Lehrer und Journalisten.

Verwaltungsstruktur: 10 Provinzen + Stadt Maputo mit Provinzstatus, zentralistischer Verwaltungsaufbau.

Mitgliedschaft in internationalen Organisationen: u. a. AU, Blockfreien-Bewegung (seit 1975), Commonwealth, CPLP, Interpol, OIC, SADC, Vereinte Nationen (seit 1975) und Sonderorganisationen (FAO, ILO, IWF, UNDP, UNESCO, UNIDO, UNCTAD, UNICEF, UPU, WMO, WHO, WFP, Weltbank). Seit September 2006 Beobachter der Francophonie.

Wichtigste Medien:
Rundfunk: Rádio Moçambique (staatliches Radio) sendet in portugiesischer und verschiedenen lokalen Sprachen, Rádio Encontro, Rádio Miramar, Rádio TGV, Savana FM, Rádio Capital
Fernsehen: staatliches Fernsehen (TVM, 2 Kanäle) und mehrere Privatsender (u. a. TIM, STV)
Tageszeitungen: u. a. Notícias, O País, Canal de Moçambique, Diário de Moçambique (Beira) sowie die Fax/Email-Zeitungen Mediafax und Canalmoz
Wochenzeitungen: u. a. Savana, Zambeze, @Verdade

Bruttoinlandsprodukt (BIP):  ca. 12,8 Mrd. USD (2011; Quelle: World Economic Outlook)

Pro-Kopf-BIP/Jahr:  ca. 583 USD (2011; Quelle: World Economic Outlook)

Währung: (Neuer) Metical / Metical (novo), Plural: Meticais. 1 MZN = 100 Centavos. 1 Euro = ca. 34 Meticais 

Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 


Iran: Vertrauensbildung durch konkrete Maßnahmen voranbringen

Die E3+3 haben Iran bei Gesprächen in Bagdad aufgefordert, alle Zweifel an der friedlichen Nutzung seines Atomprogramms auszuräumen. Der Verhandlungsweg sei "mühsam", müsse aber gegangen werden, erklärte Außenminister Guido Westerwelle am 25. Mai in Berlin.

Westerwelle begrüßte zugleich, dass sich die so genannte E3+3-Staatengruppe mit Iran auf ein weiteres Treffen Mitte Juni in Moskau verständigt hat. "In Bagdad ist der Einstieg in substantielle Gespräche gelungen", so Westerwelle. Das nehme aber noch kein Ergebnis vorweg. In Moskau gehe es darum, belastbare Schritte zur Vertrauensbildung zu unternehmen. Dafür hätten die E3+3 Iran Vorschläge gemacht, die Grundlage einer Verständigung sein sollten. 

An den E3+3-Gesprächen sind Deutschland, Frankreich, Großbritannien, China, Russland und die USA sowie die EU-Außenbeauftragte beteiligt. Dabei verfolgt Deutschland mit seinen Partnern der E3+3 einen "doppelten Ansatz". Einerseits wird Iran eine umfassende Kooperation für den Fall angeboten, dass es bei seinem Nuklearprogramm mit der internationalen Gemeinschaft kooperiert. Andererseits sollen Sanktionen des VN-Sicherheitsrats das iranische Regime zum Einlenken bewegen, solange es nicht kooperiert.

Auf jede Option einer atomaren Bewaffnung verzichten

Außenminister Guido Westerwelle tritt für eine diplomatische Lösung im Streit um das Nuklearprogramm ein. Iran müsse sich an seine Verpflichtungen aus einer Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aber auch als Mitglied der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und des Nichtverbreitungsvertrags (NVV) halten. Diese schließen eine militärische Nutzung der Kernenergie aus. Erneut betonte er, dass Iran das Recht habe, die Nuklearenergie zivil für friedliche Zwecke zu nutzen. Gleichzeitig habe er aber die "Pflicht, nachvollziehbar, nachprüfbar auf jede Option einer atomaren Bewaffnung zu verzichten". 

Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton sagte, in den zweitägigen Verhandlungen sei deutlich geworden, dass beide Seiten Fortschritte machen wollten. Es gebe gewisse Gemeinsamkeiten, aber nach wie vor bedeutende Meinungsverschiedenheiten, so Ashton. Weitere Diskussionen seien nötig, um die Übereinstimmungen zu vergrößern.

"Wir wissen, dass substantielle und gehaltvolle Verhandlungen nötig sind", erklärte auch Außenminister Westerwelle. Ein "Spiel auf Zeit" sei jedoch nicht akzeptabel.

Nach einer längeren Pause konnten am 12. April 2012 die Gespräche der internationalen Gemeinschaft wieder aufgenommen werden. Die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton hatte nach dem Treffen mit dem iranischen Chefunterhändler Said Dschalili von einem konstruktiven Verlauf der Gespräche gesprochen.

Zusammenarbeit Irans mit der IAEO angemahnt

Amano und Dschalili © picture-alliance / dpa

Amano und Dschalili
© picture-alliance / dpa

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Amano und Dschalili

Amano und Dschalili

Amano und Dschalili

Am 21. Mai 2012 traf sich der Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation IAEO, Yukiya Amano, mit Dschalili in Teheran zu Gesprächen über die Zusammenarbeit der IAEO mit Iran. Es geht der IAEO vor allem um den ungehinderten Zugang ihrer Inspektoren zu den iranischen Atomanlagen.

Zu den Gesprächen der IAEO und Irans erklärte Außenminister Westerwelle am 22. Mai:

Eine belastbare und substantielle Zusammenarbeit Irans mit der Internationalen Atomenergiebehörde zur Klärung der offenen Fragen rund um das iranische Nuklearprogramm wäre ein wichtiger und gleichzeitig überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen und unterstützen alle Anstrengungen der IAEO, Iran zur Umsetzung seiner völkerrechtlichen Verpflichtungen zu bewegen. 

Mehr Informationen zum Konflikt um das iranische Atomprogramm


Stand 25.05.2012


text Herzlichen Glückwunsch, George Shultz
Fri, 25 May 2012 08:58:00 +0200

Herzlichen Glückwunsch, George Shultz


Stand 25.05.2012


text "Iran muss auf nukleare Bewaffnung verzichten"
Fri, 25 May 2012 08:40:00 +0200

"Iran muss auf nukleare Bewaffnung verzichten"

Außenminister Westerwelle im Interview mit der Leipziger Volkszeitung vom 25. Mai 2012 zum iranischen Atomprogramm und zum Besuch des Bundespräsidenten in Israel

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Gibt es eine bedingungslose Solidarität Deutschlands mit Israel?

Die Sicherheit Israels und das Existenzrecht Israels sind deutsche Staatsraison.

Wäre eine atomare Schutzschirmgarantie für Israel, ausgesprochen von Frankreich, England, den USA, nicht die Lösung für den Streit um Erstschlag oder Gegenschlag im Zusammenhang mit dem iranischen Atomwaffenprogramm?

Ich rate dazu, dass wir mit ganzer Kraft an einer politischen und diplomatischen Lösung im Atomstreit mit Iran arbeiten. Der Iran hat das Recht, die Atomkraft zivil zu nutzen. Wir sind bereit, Iran dabei auch technisch zu unterstützen. Aber Iran hat die Pflicht, nachvollziehbar und überprüfbar auf jede Option einer nuklearen Bewaffnung zu verzichten. Das betrifft weit mehr als die Frage der Sicherheit unseres Freundes Israel. Hier geht es um die Sicherheit und Stabilität der gesamten Region und es geht auch um die Sicherheitsarchitektur in der Welt. Ein nuklear bewaffneter Iran hätte zur Folge, dass ein atomarer Rüstungswettlauf beginnen könnte. Wir wollen aber die nukleare Nichtverbreitung voranbringen.

Gibt es auch eine Beistandspflicht eines deutschen Regierungsmitglieds für den deutschen Literaturnobelpreisträger Günther Grass gegen den Vorwurf, er sei antisemitisch?

Der von mir als Literat geschätzte Günther Grass hat mit seiner Kolumne nicht nur die Menschen in Israel sondern auch in Deutschland verstört. Den Eindruck zu erwecken, nicht Iran bedrohe die Sicherheit Israels, sondern Israel bedrohe die Sicherheit Irans, verkennt Ursache und Wirkung.

Ist die Reise des deutschen Bundespräsidenten nach Israel auch der abschließende Akt der Wiedergutmachung nach dem Fall Grass?

Die Reise von Bundespräsident Gauck nach Israel ist doch viel wichtiger als die Antwort auf eine aktuelle Diskussion. Es ist der erste Staatsbesuch, den unser neuer Bundespräsident Joachim Gauck überhaupt unternimmt. Dass er dieses in Israel macht, ist eine glückliche und geschichtsträchtige Entscheidung. Ich bin fest davon überzeugt, dass Bundespräsident Gauck mit seinem großen Lebensthema Freiheit und Menschenwürde die Herzen der Bürger Israels tief berühren wird.

Weshalb scheint es politisch immer noch lukrativ zu sein, sich an Holocaust-Vergleichen messen zu lassen? Letztes Beispiel ist Thilo Sarrazin, der den Euro für Deutschland als eine Art Ablasssymbol für die Judenvernichtung zu verstehen scheint.

Die Anführung des Holocausts zur Begründung eigener politischer Ansichten sollte nicht Schule machen. Als die damalige rot-grüne Bundesregierung deutsche Soldaten auf den Balkan geschickt hat, habe ich, unabhängig von der Richtigkeit dieser Entscheidung, kein Verständnis für die Begründung mit dem Holocaust gehabt. Der Holocaust ist ein so unvergleichliches Drama der Menschheitsgeschichte, dass man mit Vergleichen und Referenzen auf dieses dunkelste Kapitel der deutschen Geschichte äußerst sensibel und vorsichtig sein sollte.

Sarrazin hat ja mehr im Blick.

Es ist unangemessen, die gemeinsame europäische Währung als eine Art europäische Kompensation des dunkelsten Kapitels unserer Geschichte erscheinen zu lassen. Europa und die gemeinsame Währung in Europa sind nicht nur die Antwort des Friedens auf Jahrhunderte der Kriege auf dem europäischen Kontinent. Europa und der Euro sind in Zeiten der Globalisierung und aufstrebender neuer Gestaltungsmächte in der Welt auch unsere Wohlstandsversicherung und Teil unserer kulturellen Selbstbehauptung.

Fragen: Dieter Wonka. Übernahme mit freundlicher Genehmigung der Leipziger Volkszeitung.


text Westerwelle trifft Waschadse
Thu, 24 May 2012 22:42:00 +0200

Westerwelle trifft Waschadse


Stand 24.05.2012


Grußwort von Staatsministerin Pieper anläßlich des Festakts zum 40-jährigen Jubiläum der Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission am 24. Mai 2012 in Braunschweig

24.05.2012

Es gilt das gesprochene Wort!


Sehr geehrter Herr Botschafter Prawda, lieber Marek,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Rohse-Paul,
Sehr geehrter Herr Generalsekretär Michallik,
Sehr geehrte Frau Vizepräsidenten Dr. Metze-Mangold,
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Lässig,
Sehr geehrter Professor Müller,
Sehr geehrter Professor Traba,
Sehr geehrter Herr Michnik,
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Georg-Eckert-Institus,
Sehr geehrte deutsche und polnische Gäste,

40 Jahre Deutsch-Polnische Schulbuchkommission – das ist der Anlass, der uns heute hier zusammengeführt hat. Er widmet sich einem bedeutenden Projekt unserer bilateralen Beziehungen, einem Durchbruch in der Sicht unserer Länder und Völker aufeinander.

Eine Generation ist es her, dass sich im Februar 1972 in Warschau Historiker, Geographen und Schulbuchexperten unter dem Dach der UNESCO zur ersten Schulbuchkonferenz zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen trafen. Das Jahr 1972 markiert die Wiederaufnahme der deutsch-polnischen diplomatischen Beziehungen.- Diesem Datum ging die Unterzeichnung des „Vertrags über die Grundlagen der Normalisierung der gegenseitigen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen" am 7. Dezember 1970 voraus. Uns allen bleibt für immer der Kniefall von Willy Brandt vor dem Denkmal für die Opfer des Warschauer Ghettoaufstands im April 1943 im Gedächtnis, der auf symbolische Weise die Verantwortung für die Millionen Opfer des Holocaust übernahm und für die Verbrechen in der Zeit des Dritten Reises um Vergebung und Versöhnung bat.

Willy Brandt selbst schrieb dazu in seinen Erinnerungen: „Am Abgrund der deutschen Geschichte und unter der Last der Millionen Ermordeten tat ich, was Menschen tun, wenn die Sprache versagt."

Diese symbolische Geste brachte eine Wende auch in der Weise, dass Deutschland nunmehr als nachbarschaftliches und friedliches Land wahrgenommen wurde.

Die Vertragsunterzeichnung von Warschau führte zur Belegung der kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und zwischenmenschlichen Kontakte.

Die vom damaligen deutschen Außenminister Walter Scheel als „Genesungsprozess" bezeichneten Entwicklungen zwischen Deutschland und Polen waren die ersten Schritte hin zu den exzellenten deutsch-polnischen Beziehungen.

Damals war das ein mutiger Schritt, der in beiden Ländern heftig umstritten war. Gleichzeitig war diese Schulbuchkonferenz ein bedeutendes Element der neuen Ostpolitik der damaligen sozial-liberalen Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt und Außenminister Alter Scheel.

Zum ersten Mal wollten Experten beider Seiten diskutieren, was junge Menschen aus beiden Ländern übereinander wissen sollten, um trotz der damaligen Zugehörigkeit zu zwei entgegen gesetzten politischen Systemen und der tief verwurzelten Verwundungen der Vergangenheit künftig als Partner und Freunde miteinander umgehen zu können.

Heute, 40 Jahre später, werden vielfältige Ergebnisse der Kommissionsarbeit im schulischen Alltag beider Länder praktisch angewandt, sind Schulpartnerschaften, Jugendfreizeiten und viele persönliche Begegnungen zwischen Deutschland und Polen selbstverständlich. Oder und Neiße trennen nicht mehr, sie verbinden die Menschen an beiden Ufern.

Die Deutsch-Polnische Schulbuchkommission ist ein bleibendes, herausragendes Beispiel dafür, wie sich auch in Zeiten politisch verhärteter Verhältnisse Formen der Kooperation gestalten lassen, wenn man sich auf gesellschaftlicher Ebene zu einem offenen Dialog zusammensetzt. Dabei war der Ausgang der Debatte darüber, ob die scheinbar bekannten Fakten über geschichtliche Ereignisse oder andere Länder so stimmen, wie sie tradiert worden sind, nicht vorherzusehen.

Die deutsch-polnischen Beziehungen haben in unserer Außenpolitik einen ganz besonderen Stellenwert. Ihre Beziehungsgeschichte ist für beide Seiten wichtige Grundlage ihrer historischen Erfahrung und Identität. Dass es zwei Völkern gelungen ist, nach den Katastrophen des 20. Jahrhunderts, die Polen und Deutsche so nachhaltig geprägt haben, nicht nur zu Normalität sondern sogar zu Freundschaft und enger partnerschaftlicher Zusammenarbeit in Europa zu gelangen – das ist eine weltweit beachtete Erfolgsgeschichte.

Die Arbeit der Deutsch-Polnischen Schulbuchkommission hat dazu ihren ganz spezifischen Beitrag geleistet. Mit ihren bahnbrechenden „Empfehlungen für Schulbücher der Geschichte und Geographie in der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen" legte die Kommission 1976 eine wichtige Grundlage dafür, dass heute sogar das Projekt eines gemeinsamen Schulbuches für das Fach Geschichte möglich ist.

Die Arbeit der Schulbuchkommission wird seit ihrer Gründung bis heute auf deutscher Seite kontinuierlich vom Auswärtigen Amt gefördert. Denn wir wissen, dass das Wissen der jungen Generation übereinander die unverzichtbare Basis für das ist, was wir politisch, gesellschaftlich oder auch wirtschaftlich gemeinsam erreichen wollen.

Das gemeinsame deutsch-polnische Geschichtsbuch ist ein Projekt von großer Symbolkraft für die deutsch-polnische Verständigung und Aussöhnung. Ich bin froh, dass und gemeinsam mit unseren polnischen Partnern und den Bundesländern in den vergangenen Wochen der Durchbruch gelungen ist. Nun sind ein deutscher und ein polnischer Verlag beauftragt, dieses Buch zu schreiben. 2015 soll der erste Band erscheinen, das fertige Werk soll 2017 / 18 den Schulen zur Verfügung stehen.

Es ist ein Leuchtturmprojekt unserer bilateralen Beziehungen. Gleichzeitig ist es eine konsequente Fortsetzung der Ideen jener Politiker und Wissenschaftler, die 1972 unter schwierigen Rahmenbedingungen den ersten Schritt gewagt haben.

Ich wünsche mir, dass dieser Leuchtturm nicht der einzige bleiben wird. Insbesondere setze ich mich dafür ein, diese Zusammenarbeit nach dem Modell des „Weimarer Dreiecks" in künftigen Projekten um eine französische Komponente zu ergänzen. So habe ich die Bundeszentrale für politische Bildung gebeten, die DVD zum 20. Jubiläum des Weimarer Dreiecks vom letzten Jahr schon jetzt als Lehrmaterial den Schulen zur Verfügung zu stellen. Im Film diskutieren junge Männer und Frauen aus Osteuropa, Frankreich und Deutschland über die Zukunft Europas. Ich freue mich schon jetzt auf weitere neue Ideen und Projekte!

Wie sagte schon Johann Wolfgang von Goethe: „Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun."

Ich danke Ihnen allen für Ihr Engagement und Ihren Beitrag für unsere deutsch-polnischen Beziehungen. Die Zusammenarbeit zwischen unseren Zivilgesellschaften ist ein wesentlicher Beitrag zu deren Vertiefung.



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